Monat: <span>Oktober 2011</span>

Erfahrungsgemäß kommen bei einer offiziellen Bauabnahme viele Mängel ans Tageslicht. Nur selten wird ein Bau auf Anhieb komplett abgenommen. Bauherren sollten der Bauabnahme größte Aufmerksamkeit widmen, denn die Bauabnahme gehört, neben der Unterzeichnung des Vertrags, zu den wichtigsten Rechtsakten beim Bauen. Ist ein Bauwerk einmal abgenommen, beginnt die Gewährleistungsfrist und der Bauherr steht bei Mängeln in der Nachweispflicht. Nicht zuletzt gehen zu diesem Zeitpunkt auch alle Gefahren und Risiken wie Brand-, Sturm- oder Wasserschäden vom Unternehmer auf den Bauherren über.

Allgemein

… und sie rückten an, die Handwerker in der Nachbarwohnung und die Bagger am Neubaugrundstück gegenüber. Lärm und Ruhestörungen sind dann in den meisten Fällen vorprogrammiert, egal ob der Hammer oder der Bohrhammer am Werk sind. Nur Maler halten sich gerne ein wenig zurück. Jedoch wird durch anhaltenden Baulärm im Haus oder in der Nachbarschaft natürlich die Wohnqualität vermindert, was wiederum zu Lasten des Mieters geht. Doch was kann ein Mieter gegen Ruhestörung durch Baulärm tun? Welche Rechte hat er, was muss er beachten?

Schallschutz