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Richterhammer vor europäischer Flagge FahneEntsprechend der seit letztem Jahr gültigen Bauproduktenverordnung (BauPVo, EU 305/2011) darf jedes Bauprodukt, das ein CE-Kennzeichen besitzt, auch in Deutschland ohne weitere Auflagen vertrieben und eingesetzt werden. Das gilt für Türen und Bodenbeläge genauso wie für Wärmedämmstoffe und Brandschutzklappen. Doch in Deutschland fordert das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) auch für so gekennzeichnete Produkte die Anerkennung über allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Ü-Zeichen. Gegen diese disharmonischen Regeln klagt die Europäische Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof, der am 16. Oktober über die Zukunft von Bauregellisten & Co. entscheiden will. Der Ausgang könnte bedeutungsvoll werden.

Allgemein

Wärmeleitfähigkeit Lambda Nennwert Bemessungswert DeutschlandWer denkt, dass die Wärmeleitfähigkeit eine physikalisch definierte Größe eines Baustoffes ist, der irrt gewaltig. Jedenfalls, wenn er aus Deutschland kommt. Hier steht die Wärmeleitfähigkeit für Protektionismus – ob dies eher dem Schutz des Marktes oder dem Schutz des Kunden gilt, lasse ich mal dahin gestellt sein. Da darf jeder seine eigene Meinung haben. In Deutschland gilt also nicht der europäischer Nennwert der Wärmeleitfähigkeit eines Baustoffes, sondern dessen Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit. Und dieser wird über die Vorgaben der europäischen Normung hinweg mit Zuschlägen erhöht, die bis zu 20% des Nennwertes betragen. Dem Anwender sei hier also das Wörtchen ‚Achtung‘ nahe gelegt, will er denn den U-Wert eines Bauteiles bestimmen.

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