Was bei Neubauten möglich ist, gilt nun auch für Sanierungen: energetische Modernisierungen von Mehrfamilienhäusern rechnen sich – sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter. Bis zu dem energetischen Standard des KfW-Effizienzhaus 70 kann der Energieverbrauch nicht sanierter Altbauten verringert werden, ohne dass die Warmmiete wegen der Baukosten erhöht werden muss. Der Vermieter kann die Investitionskosten also rentabel auf die Kaltmiete umlegen und der Mieter profitiert von den geringeren Heizkosten. Voraussetzung hierfür sind die Kopplung der energetischen Maßnahmen mit sowieso anstehenden Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie eine gute Planung und Ausführung des Gebäudes.
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Vor mehr als 2 Monaten hatte sich die KfW-Förderbank bereits dazu entschlossen, Berechnungen zum KfW-Effizienzhaus auf Basis der DIN V 18599 bis auf weiteres wegen zu großer Abweichungen der Ergebnisse nicht mehr zu akzeptieren. Gleichzeitig wurde der Fachverband, d.h. die Gütegemeinschaft 18599, um Nachbesserung der Rechenprogramme gebeten. Diese hat sich nun ihre eigenen Gedanken zum Problem gemacht und auf einem Fachgespräch mit allen Beteiligten am Dilemma vorgestellt.