Des Dramas um die Novelle der Energieeinsparverordnung vorerst letzter Teil wurde am vergangenen Freitag durch den Bundesrat geschrieben. Dieser gab unter der Bedingung, dass die Bundesregierung etliche Auflagen erfüllen muss, grünes Licht für die Einführung einer EnEV 2014. Damit erspart sich die Bundesregierung einigen Ärger mit der EU, aber sie darf eine Energieeinsparverordnung (EnEV) für Deutschlands Gebäude einführen, die viel an (ich wollte jetzt nicht ‚jedweden‘ schreiben…) Realismus vermissen lässt. Das sah der Bundesrat schon vor der politischen Sommerpause Anfang Juli ähnlich und wies den Antrag der Bundesregierung auf Zustimmung prompt ab. Doch was hat sich seitdem verändert?
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Ein einflussreiche Handelszone wie die Europäische Union hat ganz sicher ihre wirtschaftlichen Vorteile. Das gilt insbesondere, wenn es darum geht, lukrative Handelsabkommen abzuschließen oder heimische Firmen und damit Arbeitsplätze durch die Erhebung von Zoll auf bestimmte Waren zu schützen. Letzteres beabsichtigt die EU-Kommission nun zum Schutz europäischer Solarzellenhersteller zu tun, denn chinesische Solarzellen sind seit Jahren zu Dumpingpreisen in der EU erhältlich.
Häuser der Zukunft sind ohne mechanische Ventilation gar nicht mehr denkbar, auch nicht die von heute. Da die Energieeinsparverordnung (EnEV) sehr energieeffiziente Häuser fordert, muss die Gebäudehülle eines Hauses so dicht sein, dass durch Löcher und Risse in dieser Hülle nicht viel bis gar keine Wärmeenergie verloren geht. Um dennoch eine für die Gesundheit notwendige Zufuhr von Frischluft und die ebenso notwendige Abfuhr verbrauchter Luft gewährleisten zu können, greift man gerne auf mechanische Hilfsmittel zurück. Eine ventilatorgestützte Gebäudelüftung kann dabei ihren Teil zur Einhaltung der Energiesparzeile von EU und Bundesregierung beitragen.
Vor 3 Jahren trat das erste Verbot von Glühbirnen in Kraft, die in den folgenden Jahren ja nach Leistung stufenweise aus den Regalen von Baumärkten und Fachgeschäften verschwinden sollten. Ab dem 1. September 2009 durften die großen Glühbirnen nicht mehr verkauft werden, in den nächsten beiden Jahren wurde die Wattzahl gesenkt und ab heute, dem 1. September 2012, gilt das Verbot für alle Glühbirnen, auch für die ganz kleinen. Alles für eine bessere Energieeffizienz und einen geringeren Stromverbrauch – 20% Energieeinsparung sind von der EU bis 2020 versprochen. Doch der Verbraucher ist nach wie vor verunsichert und haben Schwierigkeiten, aus den neuen Lampentypen den richtigen auszuwählen.
Die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV), deren gültige Fassung von 2009 ist, nimmt immer konkretere Formen an. So sieht der Fahrplan zur Einführung der EnEV 2012 vor, dass diese voraussichtlich erst 2013 erscheinen soll. Ein Referentenentwurf wird nach letzten Meldungen im ersten Quartal 2012 erwartet. Fest steht bisher, dass die energetischen Anforderungen im Neubaubereich noch einmal kräftig angehoben werden sollen, 30% verglichen mit der EnEV 2009 sollen es sein. Ebenso soll die Pflichtenliste zur Ausstellung von Energieausweisen verlängert werden. Und Hausbesitzer werden zukünftig zur Durchführung weiterer Baumaßnahmen gezwungen.
Die bisherige Bauproduktenrichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG) wurde von der Bauproduktenverordnung (BauPVo, Verordnung EU 305/2011) abgelöst… wir haben bereits darüber berichtet. Die neue Verordnung wurde hierzu im April im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Hersteller von Bauprodukten haben nun bis zum 1. Juli 2013 Zeit, sich den neuen Aufgaben bezüglich einer CE-Kennzeichnung ihrer Produkte zu stellen. Und davon hat die Europäische Kommission sich einige einfallen lassen. Die gute Nachricht ist allerdings, dass alle Bauprodukte, die bis zum 30. Juni 2013 nach der bis dahin immer noch in vollem Umfang gültigen Bauproduktenrichtlinie zertifiziert wurden, ebenfalls frei in der EU vermarktet werden dürfen.