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Schwarzes Schaf zwischen weißen SchafenDas ’schwarze Schaf der Branche‘ ist ein bekannter Begriff, insbesondere aber nicht ausschließlich im Bauwesen. Hier wird er häufig dann angewendet, wenn ein Bauunternehmen die versprochenen Leistungen nicht erbringt und in der Quintessenz auch nicht erbringen will bzw. kann. Über die Insolvenz von Bauträgern hatte ich in diesem Zusammenhang schon berichtet, aber es kann sich dabei beispielsweise auch um Mängel handeln, für deren Ausbesserung ein Bauunternehmer sich nicht verantwortlich sieht. Oder um zeitlich nicht akzeptable Verzögerungen im Baufortschritt. Nur… wie erkennt man schwarze Schafe, bevor man einen Vertrag abschließt? Und wie kann sich der Bauherr vor etwaigen Nachteilen schützen?

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Bauhelm Sicherheitshelm auf dem KopfEin Bauprojekt ist eine langwierige und kostspielige Angelegenheit, die auch mit der Fertigstellung des Gebäudes noch nicht abgeschlossen sein muss. Nachdem die Arbeit der teilnehmenden Unternehmen abgenommen wurde, beginnt für den Bauherrn die Gewährleistungsfrist. Diese dauert bei Gebäuden 5 Jahre für BGB-Verträge und 4 Jahre, wenn ein Vertrag nach VOB vereinbart wurde. Während dieser Zeit können vorher nicht bemerkte oder zum Abnahmezeitpunkt noch nicht aufgetretene Mängel für den Bauherren hohe Kosten verursachen. Über die gesetzlich geregelte Gewährleistung sind diese jedoch abgesichert. Doch wie kann der Bauherr sich dagegen sichern, dass beteiligte Handwerksunternehmen vor Ablauf der Gewährleistungsfrist in Insolvenz gehen?

Baukonstruktionen Modernisierung

Schimmelpilzwachstum in RaumeckeEigentlich hat das Thema Mietminderung ja weniger mit der Baupraxis als mit dem Baurecht zu tun. Wenn man aber auf die Gründe für eine Mietminderung schaut, trifft man nicht selten auf bauliche Mängel. Und dann sind wir wieder beim Thema. Für den Mieter ist es natürlich ein sehr Leidiges, aber es ist auch oft das letzte Mittel den Vermieter dazu zu bewegen, Mängel zu beseitigen. Doch es gibt einige Fallgruben, die der Mieter tunlichst beachten sollte.

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Still stehender Betonmischer auf BaustelleDie Fälle, in denen der Bauträger pleitegeht und Insolvenz anmeldet, häufen sich. Sie sind der Alptraum eines jeden Bauherrn. Denn egal, wie gut ein Bauvertrag abgesichert ist, auf jeden Fall gehen viel Zeit und Geld verloren. Das Schlimme daran ist auch, dass bei der Wahl des Bauträgers oft weder Vorsicht noch Weitsicht helfen. Bei einer Pleite des beauftragten Bauunternehmens steht der Bauherr im ersten Moment vor einem ziemlich großen Problem. Es gibt jedoch Möglichkeiten, um aus dieser Lage halbwegs glimpflich heraus kommen zu können.

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Saniertes und unsaniertes GebäudeVor einer sinnvollen und erfolgreichen Sanierung oder Modernisierung eines Gebäudes sollte immer die Frage stehen: Wie viel der vorhandenen Gebäudesubstanz kann erhalten bleiben, wie viel muss erneuert werden? Die korrekte Beurteilung dieser Frage kann dem Bauherrn oder dem Käufer einer Immobilie nicht nur eine Menge Geld sparen, sondern auch konkrete Informationen zur Durchführung baulicher Maßnahmen geben. Leider ist es häufig so, dass die Arbeiten zur Instandsetzung vorhandener Konstruktionen und Installationen sowie zur Beseitigung versteckter Baufehler deutlich unterschätzt werden. Optischen Mängeln wird hingegen bisweilen eine zu hohe Bedeutung zugemessen.

Baukonstruktionen Modernisierung

Flugfeld mit Gates des Willy-Brand-Flughafen Berlin Brandenburg bei NachtEs sollte das Aushängeschild der Region werden, der Flughafen Berlin-Brandenburg (BER). Nicht nur infrastrukturell und technologisch sondern auch politisch. Man ging mit dem Slogan ‚Europas bester Flughafen‘ an den Start, doch das ist schon ein paar Sonntage her. Aktuell werden die Schlagzeilen eher durch die Stichworte Pfusch, Murks und Rücktritt geprägt. Nach etlichen Verzögerungen ist nun offenbar auch der nächste Eröffnungstermin der Flughafens ‚BER – Willy Brandt‘ von Oktober 2013 in das Jahr 2014 gelegt worden – frühestens.

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Erfahrungsgemäß kommen bei einer offiziellen Bauabnahme viele Mängel ans Tageslicht. Nur selten wird ein Bau auf Anhieb komplett abgenommen. Bauherren sollten der Bauabnahme größte Aufmerksamkeit widmen, denn die Bauabnahme gehört, neben der Unterzeichnung des Vertrags, zu den wichtigsten Rechtsakten beim Bauen. Ist ein Bauwerk einmal abgenommen, beginnt die Gewährleistungsfrist und der Bauherr steht bei Mängeln in der Nachweispflicht. Nicht zuletzt gehen zu diesem Zeitpunkt auch alle Gefahren und Risiken wie Brand-, Sturm- oder Wasserschäden vom Unternehmer auf den Bauherren über.

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Putzschaden an einer Mauerwerkswand als BaumangelAuch wenn dieses hier eine Top-Ten-Liste ist, gilt es beim Thema Schäden am Bau ausnahmsweise nicht, sich gegenseitig zu übertreffen. Im Gegenteil, wer will schon ein Eigenheim mit Baumängeln besitzen, in dem es zieht oder sich Schimmel breit macht. Zu welchen Fehlern es bei der Planung und der Ausführung von Gebäuden am häufigsten kommt, hat der Verein zur Qualitätscontrolle am Bau (VQC) untersucht. Hier das Ergebnis:

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Jedes Haus hat seine Geschichte. Und seine Geheimnisse, über die man als Käufer jedoch am liebsten nichts wissen möchte. Oder vielleicht doch? Dann weiß man wenigstens vor dem Kauf, worauf man sich einlässt und kann etwas dagegen tun (lassen). Doch wie kann man dem Haus als Fernfahrer, Lehrer oder Krankenschwester seine baulichen Geheimnisse entlocken? Wie erkennt man vor dem Kauf, dass etwas im Argen liegt? Dazu hat man ohne Fachkenntnisse eigentliche keine Möglichkeit. Daher ist es häufig sinnvoll, ein weiteres Augenpaar mit zu einer Hausbesichtigung zu nehmen, dass sich mit dem Bauen von Häusern auskennt: das geschulte Augenpaar eines Gutachters.

Baukonstruktionen Modernisierung

Der schiefe Turm von Pisa Ich weiß nicht, ob es nur eine Folge meiner Berufswahl ist oder der Realität entspricht, aber die überwiegende Mehrheit der mir bekannte Bauvorhaben werden leider nicht so ausgeführt, wie dies ursprünglich vertraglich vereinbart wurde. Immerhin kostet Pfusch am Bau die Gemeinschaft etwa 1,4 Milliarden Euro im Jahr. Als Bauherr steht man dann erst einmal vor einem Scherbenhaufen, der nicht gerade überschaubar wirkt. Aber was dann? Was kann man als Geschädigter gegen schlechte Arbeit tun und wie geht man mit Pfusch am Bau überhaupt um? Die gute Nachricht vorweg: Ein Recht auf Nachbesserung gibt es fast immer.

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