Schlagwort: <span>Bauabnahme</span>

Schwarzes Schaf zwischen weißen SchafenDas ’schwarze Schaf der Branche‘ ist ein bekannter Begriff, insbesondere aber nicht ausschließlich im Bauwesen. Hier wird er häufig dann angewendet, wenn ein Bauunternehmen die versprochenen Leistungen nicht erbringt und in der Quintessenz auch nicht erbringen will bzw. kann. Über die Insolvenz von Bauträgern hatte ich in diesem Zusammenhang schon berichtet, aber es kann sich dabei beispielsweise auch um Mängel handeln, für deren Ausbesserung ein Bauunternehmer sich nicht verantwortlich sieht. Oder um zeitlich nicht akzeptable Verzögerungen im Baufortschritt. Nur… wie erkennt man schwarze Schafe, bevor man einen Vertrag abschließt? Und wie kann sich der Bauherr vor etwaigen Nachteilen schützen?

Allgemein

Erfahrungsgemäß kommen bei einer offiziellen Bauabnahme viele Mängel ans Tageslicht. Nur selten wird ein Bau auf Anhieb komplett abgenommen. Bauherren sollten der Bauabnahme größte Aufmerksamkeit widmen, denn die Bauabnahme gehört, neben der Unterzeichnung des Vertrags, zu den wichtigsten Rechtsakten beim Bauen. Ist ein Bauwerk einmal abgenommen, beginnt die Gewährleistungsfrist und der Bauherr steht bei Mängeln in der Nachweispflicht. Nicht zuletzt gehen zu diesem Zeitpunkt auch alle Gefahren und Risiken wie Brand-, Sturm- oder Wasserschäden vom Unternehmer auf den Bauherren über.

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