Schlagwort: <span>EnEV 2012</span>

Titelseite eines Energieausweises von 2009Einige haben es natürlich erhofft, manche sogar erwartet, für viele ist es aber wahrscheinlich doch eine Überraschung, dass die Bundesregierung den Inhalt der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009, die entsprechend des Titels eigentlich noch im Jahr 2012 erscheinen soll, sogar auf Fakten und Analysen basiert. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat nun in Zusammenarbeit mit dem BMVBS (Bauministerium) und dem BMWi (Wirtschaftsministerium) auf dem Infoportal Energieeinsparung 15 Begleitgutachten veröffentlicht, die als Grundlage des Referentenentwurf der EnEV 2012 dienen.

Energieeffizienz Modernisierung

Titelseite eines Energieausweises von 2009Der Inhalt des Referentenentwurfs zur Energieeinsparverordnung (EnEV) 2012 beinhaltet viel Platz für Diskussionen in Insiderkreisen, wenn die Meldung der ‚taz‚ sich als richtig erweist. Demnach haben das BMVBS (Bauministerium) und das BMWi (Wirtschaftsministerium) jetzt einen Entwurf für die Überarbeitung der EnEV erarbeitet, den zur Zeit noch die verantwortlichen Ressorts feinpolieren sollen. Nur bei Neubauten sind demnach Verschärfungen in Bezug auf das Energiesparpotential geplant. Zu wenig, wenn man die für 2020 gesteckten energiepolitischen Ziele noch erreichen will, wie auch der Naturschutzbund Deutschland (NABU) in einer ersten Stellungnahme kritisiert.

Energieeffizienz

Titelseite eines Energieausweises von 2009Die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV), deren gültige Fassung von 2009 ist, nimmt immer konkretere Formen an. So sieht der Fahrplan zur Einführung der EnEV 2012 vor, dass diese voraussichtlich erst 2013 erscheinen soll. Ein Referentenentwurf wird nach letzten Meldungen im ersten Quartal 2012 erwartet. Fest steht bisher, dass die energetischen Anforderungen im Neubaubereich noch einmal kräftig angehoben werden sollen, 30% verglichen mit der EnEV 2009 sollen es sein. Ebenso soll die Pflichtenliste zur Ausstellung von Energieausweisen verlängert werden. Und Hausbesitzer werden zukünftig zur Durchführung weiterer Baumaßnahmen gezwungen.

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