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Bauhelm Sicherheitshelm auf dem KopfEin Bauprojekt ist eine langwierige und kostspielige Angelegenheit, die auch mit der Fertigstellung des Gebäudes noch nicht abgeschlossen sein muss. Nachdem die Arbeit der teilnehmenden Unternehmen abgenommen wurde, beginnt für den Bauherrn die Gewährleistungsfrist. Diese dauert bei Gebäuden 5 Jahre für BGB-Verträge und 4 Jahre, wenn ein Vertrag nach VOB vereinbart wurde. Während dieser Zeit können vorher nicht bemerkte oder zum Abnahmezeitpunkt noch nicht aufgetretene Mängel für den Bauherren hohe Kosten verursachen. Über die gesetzlich geregelte Gewährleistung sind diese jedoch abgesichert. Doch wie kann der Bauherr sich dagegen sichern, dass beteiligte Handwerksunternehmen vor Ablauf der Gewährleistungsfrist in Insolvenz gehen?

Baukonstruktionen Modernisierung

Ist das nicht eine schöne Vorstellung: Als Bauherr sucht man sich einen Bauunternehmer, gibt ihm den Auftrag, ein Eigenheim zu bauen und bekommt am Ende der Arbeiten den Schlüssel zu seinem fertigen Haus übergeben. Ja, so weit die (etwas naive) Vorstellung zum Begriff des schlüsselfertigen Bauens. Dieser Begriff ist aber auch wirklich verführerisch positiv ausgefallen. Nicht einmal der Grad der Fertigstellung eines als schlüsselfertig bestellten Gebäudes ist bei einer symbolischen Schlüsselübergabe rechtlich festgelegt. Bezugsfertig muss das Haus dann also noch lange nicht sein.

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Azerbaijan Tower auf Khazar Island, AserbaidschanWo wir gerade bei Weltrekorden sind… der nächste könnte bald in Aserbaidschan gebrochen werden. Dort wird ein Monster von einem Hochhaus geplant, das – so es denn jemals zum Bau bzw. zur Fertigstellung kommt – sogar den Burj Khalifa mit seinen 828 Metern Höhe buchstäblich in den Schatten stellen wird. Und auch den in der saudi-arabische Hafenstadt Jiddah geplanten Kingdom Tower mit seinen 1001 Metern oder den mittlerweile gestoppten Nakheel Tower in Dubai. Der Azerbaijan Tower soll das Zentrum von Khazar Island sein und eine Höhe von sage und schreibe 1050 Metern erreichen.

Architektur

Erfahrungsgemäß kommen bei einer offiziellen Bauabnahme viele Mängel ans Tageslicht. Nur selten wird ein Bau auf Anhieb komplett abgenommen. Bauherren sollten der Bauabnahme größte Aufmerksamkeit widmen, denn die Bauabnahme gehört, neben der Unterzeichnung des Vertrags, zu den wichtigsten Rechtsakten beim Bauen. Ist ein Bauwerk einmal abgenommen, beginnt die Gewährleistungsfrist und der Bauherr steht bei Mängeln in der Nachweispflicht. Nicht zuletzt gehen zu diesem Zeitpunkt auch alle Gefahren und Risiken wie Brand-, Sturm- oder Wasserschäden vom Unternehmer auf den Bauherren über.

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