Schimmel in Wohnungen

Schimmelpilzwachstum in GebäudeeckeSchimmelpilze und deren Sporen gibt es überall und sie sind völlig ungefährlich! So, damit wäre dass jetzt auch einmal klar gestellt. Aber wie kommt es dann, man in Wohnungen und Gebäuden zu häufig ein so großes Problem daraus wird? Krankheiten sollen sie hervorrufen, die Bausubstanz schädigen. Das liegt daran, dass in Innenräumen die Konzentration von Pilzen und Sporen manchmal die Grenze des Ungefährlichen überschreitet. Die Folge davon kann die Unbewohnbarkeit von Gebäuden sein.

Schimmelpilze sind organische Strukturen und benötigen als solche geeignete klimatische Randbedingungen und nicht zuletzt auch Nahrung zum Wachstum. Feuchtigkeit in der Raumluft oder auf Bauteiloberflächen sowie eine artenabhängige Mindesttemperatur und ein geeigneter pH-Wert des Untergrundes sind für die Bildung und die Ausbreitung von Schimmelpilzen eine wichtige Voraussetzung. Als Nahrung dienen ihnen organische Substanzen wie z. B. Kohlenhydrate, Fette oder Proteine. Hat sich eine Spore eine Schimmelpilzes erst einmal auf einem geeigneten Nährboden nieder gelassen, bildet sie ein aus feinen Pilzfäden bestehendes, kreisförmiges Myzel. Aus diesem wachsen dann wieder neue Sporen. Und so weiter, und so weiter…

In Gebäuden kann also falsches Lüftungs- oder Heizverhalten z.B. mit Tauwasser als Folge, fehlerhafte Bauteilabdichtungen oder eine nicht ausgetrocknete Baufeuchte dazu führen, dass Schimmelpilze sich so richtig wohl fühlen. Auf dem richtigen Nährboden wie z.B. Tapeten, Teppich oder Holz steht seinem Wachstum nichts mehr im Weg. Und das kommt leider nur allzu häufig vor. In Deutschland leiden nahezu 10 Millionen Menschen an Allergien, die von Schimmelpilzen ausgelöst werden. Auch andere Krankheiten können auf Schimmelpilze zurück geführt werden: Sehstörungen oder Magenprobleme, Atemwegserkrankungen, Neurodermitis, Diabetes und im schlimmsten Fall gar Vergiftungen können die Folge sein. Kindern und ältere Menschen sind besonders gefährdet.

Tritt Schimmelbefall in einer Mietwohnung auf, hängen die weiteren Konsequenzen von der Ursache ab. Ist der Befall etwa auf mangelnde Wärmedämmung zurückzuführen, steht in der Regel der Vermieter in der Verantwortung. Der Mieter darf gegebenenfalls die Miete mindern, in besonders schlimmen Fällen ist er auch zur fristlosen Kündigung berechtigt. Aus gesundheitlichen Gründen ist davon Gebrauch zu machen und eine neue Wohnung zu suchen. Ist umgekehrt der Mieter am Schimmelbefall schuld, wenn er die Wohnung z.B. nicht ausreichend geheizt und / oder gelüftet hat, muss er den Schaden beheben.

Für die Beseitigung von Schimmelpilzen (solange sie sich nicht auf altem Brot oder in der kleinen Ecke der Duschtasse abzeichnen), sollte man tunlichst Experten um Rat fragen. Untersuchungen zur Analyse des Pilzes, der Ursache des Wachstums sowie der bisherigen Ausbreitung sollten durchgeführt werden. Kann ein erneuter Befall ausgeschlossen werden, ist der Pilz sorgfältig zu entfernen. Sorgfältig heißt in diesem Fall auch, dass eine oberflächliche Entfernung meist nicht ausreichend ist. Es ist auf jeden Fall zu vermeiden, dass sich Sporen bei der Beseitigung übermäßig in der Raumluft verteilen. Trockene Tücher oder Bürsten sind ebenso tabu wie nicht belüftete Räume. Geht es nur um die Beseitigung von kleiner befallenen Stellen, können als Erste Hilfe Alkohol oder Essigessenz weiterhelfen, die nach dem Auftragen auf die befallenen Stellen ein wenig einwirken müssen und danach mit einem Schwamm abgewaschen werden. Die chemische Keule mit Chlorzusätzen ist mit Vorsicht zu genießen, aber auf wenig saugfähigen Untergründen wesentlich wirkungsvoller.


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2 Comments

  1. Martin said:

    Vorbildlich, dass hier regelmaessig geschrieben wird.

    5. April 2011
  2. Stefan said:

    Vielen Dank. Und solange uns die Themen nicht ausgehen, kann das auch gerne so weitergehen. Aber immer gilt: Klasse ist besser als Masse!

    5. April 2011

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