Einheitliche Expertenliste für Bundesförderprogramme

Wenn jetzt wirklich jemand von der Bundesregierung oder den zuständigen Ministerien diesen Blog gelesen hätte, würde mich das natürlich freuen. Aber ich bleibe mal realistisch und unterstelle mal keinem politischen Entscheidungsträger Kenntnis meiner Gedanken zum Förderdschungel Bau. Dennoch hat man sich zu einem vernünftigen Schritt zur Vereinheitlichung von Anforderungen und Abbau von Barrieren zur Förderung geeinigt. Es wurde eine einheitliche und bundesweit gültige Liste für Experten eingerichtet, die Energieberatungen und Nachweise für zertifizierte Förderprogramme durchführen dürfen.

In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der Deutschen Energieagentur (dena) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) haben das Bundesbauministerium (BMVBS) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) also eine erste Hürde auf dem Weg zu einer durchschaubaren Energieberatung genommen. Ziel ist es, die fachliche Qualität von Experten sicherzustellen und eine bundesweit einheitliche Liste von Experten bereitzustellen. Diese Neuauflage der bekannten „BAFA-Liste“ soll dazu beitragen, dass das Vertrauen in die Fachakteure erhöht wird. Verbraucher können so mit wenigen Klicks einen Experten in ihrer Nähe finden.

Ab dem 4.10.2011 ist die Registrierung für Experten in dieser Datenbank möglich, die von der dena betreut wird. Auf der BAFA-Liste eingetragene Energieberater können sich noch bis zum 31.3.2012 auf der neuen Liste eintragen lassen. Am 15.12.2011 wird die Datenbank dann veröffentlicht. Werden danach Förderungen für BAFA-Vor-Ort-Beratungen oder Bescheinigungen für Effizienzhäuser 40 oder 55 nach KfW-Regeln beantragt, müssen die ausstellenden Energieberater in dieser Datenbank gelistet sein. Für Aussteller von Energieausweisen kostet eine Registrierung im ersten Jahr 35 Euro und ab dem zweiten Jahr dann 25 Euro. Ein Effizienzhaus-Experte zahlt hierfür 150 Euro im ersten Jahr und 100 Euro in den darauf folgenden Jahren (alles plus MwSt.).

Aussteller von Energieausweisen müssen Fachleute in baunahen Berufen wie z.B. Architekten, Ingenieure und qualifizierte Handwerker sein, die auch zur Ausstellung von Energieausweisen nach §21 oder §29 der Energieeinsparverordnung (EnEV) berechtigt sind. Das gilt ebenfalls für das Qualifikationsprofil von Effizienzhaus-Experten, für welche aber darüber hinaus noch folgende Anforderungen gestellt werden:
  • Nachweis einer vom BAFA anerkannten Weiterbildung zum Energieberater oder
  • Nachweis einer von der dena als gleichwertig anerkannten Weiterbildung oder
  • Nachweis einer Zusatzqualifikation wie zum Beispiel einer Fort- und Weiterbildung als zertifizierter Passivhausplaner oder
  • Beteiligung an bestimmten Netzwerken wie „eza!-partner-energieberatung“, „proKlima Energielotse“ sowie „Energie Experten“ der Bremer Energie-Konsens GmbH.
Folgende Dienstleistungen können in der Expertendatenbank explizit angeboten werden:
Alle in der Expertendatenbank gelisteten Fachleute sind verpflichtet, ihre Kenntnisse in den Bereichen energieeffizientes Bauen und Sanieren, Energieausweis, Energieberatung und im Bereich der sonstigen im Expertenprofil angegebenen Dienstleistungen auf dem aktuellen Stand zu halten. Zur Überprüfung der Fachkenntnisse auf aktuellem Stand ist alle zwei Jahre eine Rezertifizierung notwendig. Diese erreicht man, indem man die Teilnahme an entsprechenden Weiterbildungsveranstaltungen mit einem Mindestumfang von 16 Stunden oder die Baubeteiligung an einem in diesem Zeitraum fertig gestellten Effizienzhaus mit oder ohne dena-Gütesiegel nachweist.

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2 Comments

  1. Hans Vigor said:

    Ich würde einmal auf diesen Blog einen Blick werfen:

    http://denawatch.wordpress.com/

    Mit freundlichen Grüßen

    Hans Vigor

    7. September 2011
  2. Stefan said:

    Ja, den Blick dürfen Sie gerne werfen, wenn Sie wollen.
    Für mich ist diese Seite doch ein wenig… wie soll ich das jetzt politisch korrekt ausdrücken… überkritisch.

    7. September 2011

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