Die Pleite des Bauträgers

Still stehender Betonmischer auf BaustelleDie Fälle, in denen der Bauträger pleitegeht und Insolvenz anmeldet, häufen sich. Sie sind der Alptraum eines jeden Bauherrn. Denn egal, wie gut ein Bauvertrag abgesichert ist, auf jeden Fall gehen viel Zeit und Geld verloren. Das Schlimme daran ist auch, dass bei der Wahl des Bauträgers oft weder Vorsicht noch Weitsicht helfen. Bei einer Pleite des beauftragten Bauunternehmens steht der Bauherr im ersten Moment vor einem ziemlich großen Problem. Es gibt jedoch Möglichkeiten, um aus dieser Lage halbwegs glimpflich heraus kommen zu können.

Hinter dem Fachbegriff Insolvenz verbirgt sich, was der Laie umgangssprachlich auch als Pleite oder Konkurs bezeichnet. Ist ein Unternehmen insolvent oder pleite, ist es nicht mehr in der Lage, die notwendigen Ausgaben – beispielsweise für Löhne oder Material – aus eigener Kraft decken zu können. Auch von den Banken erhält der Unternehmer in solchen Fällen keine Finanzspritze mehr – das Unternehmen ist also handlungsunfähig.

Es dauert nicht selten bis zu einigen Monaten bis feststeht, wie es nun eigentlich mit der Baustelle weitergeht. In dieser Zeit verliert man viel Geld, wenn man bedenkt, dass die Raten für den Baukredit weiterlaufen. Und noch mehr Geld, weil es sehr unwahrscheinlich ist, dass der Bauträger Schadensersatz leistet bzw. leisten kann. Eine hoffentlich gründlich geplante Baufinanzierung kann somit ad acta gelegt werden. Im Falle einer Insolvenz des Bauträgers geht es daher zunächst einzig und alleine darum, Schadensbegrenzung zu leisten.

Im Falle eines Bauträgers hat nun nicht nur der Unternehmer selber ein Problem, sondern auch der Bauherr, der diesen mit dem Errichten seines Eigenheims beauftragt hat. Geht ein Bauträger pleite, muss der Bauherr dem vom Amtsgericht eingesetzten Insolvenzverwalter die Chance einräumen, das Bauprojekt fertigzustellen. Daher ist auch der Insolvenzverwalter der erste Ansprechpartner für betroffene Bauherren. Sieht der Insolvenzverwalter die Weiterführung des Baus als unmöglich an, greifen im Bauvertrag hoffentlich vereinbarte Sicherheitsinstrumente. Besteht zum Beispiel eine Fertigstellungsbürgschaft, sollten unverzüglich die Verhandlungen mit der bürgenden Bank aufgenommen werden.

Unabhängig von der Bürgschaft sollte bei dem Bauherrn allerdings genügend Kapital vorhanden sein, um den Bau mit einer anderen Firma weiterzuführen. Eventuell sind auch die vom Bauunternehmer beauftragten Handwerksunternehmen bereit, das Haus fertigzustellen. Immerhin kennen sie die Baustelle und haben selber starkes Interesse daran, das Geld für ihre Arbeitsleistung von einem solventen Zahler zu erhalten. Um eine deutliche Verzögerung der Baufertigstellung kommt der Bauherr jedoch auch mit einer noch so gut durchdachten Baufinanzierung nicht herum. Hier gibt es beispielsweise weiterführende Informationen, worauf bei einer Finanzierung genau zu achten ist.

Um verbleibende Forderungen durchsetzen zu können, sollten Bauherren den Stand der Arbeiten möglichst genau dokumentieren. Hier helfen Architekten, Sachverständige oder im Baurecht erfahrene Anwälte. Und auch wenn es Probleme mit dem Insolvenzverwalter oder Bürgen gibt, ist es angebracht, einen Rechtsbeistand aufzusuchen.

Eine Insolvenz kann aber auch Jahre nach der Fertigstellung des Baus für Ärger sorgen. Schließlich ist der Bauträger verpflichtet, alle Mängel am Haus zu beheben, die innerhalb der ersten fünf Jahre auftreten. Meldet die Firma jedoch innerhalb dieser Frist Insolvenz an, lässt sich hier kaum noch etwas erreichen. Für diesen Fall kann man eine Gewährleistungsbürgschaft abschließen. Das muss allerdings frühzeitig geschehen – kreist der Pleitegeier bereits über dem Bauträger, ist es dafür zu spät.

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