Rauchmelder

Rauchmelder mit RauchEin Feuer im eigenen Haus ist so ziemlich das Schlimmste, was einem passieren kann. Was nicht den Flammen zum Opfer fällt, wird von der Feuerwehr ertränkt. Um sein eigenes Leben schützen zu können, muss man ein Feuer schon möglichst früh bemerken können. Hierfür sind Rauchmelder ein sehr gutes Hilfsmittel, denn sie schlagen bei korrektem Einsatz schon Alarm, bevor der Brand richtig ausgebrochen ist. So bleibt genügend Zeit, ein brennendes Haus noch verlassen zu können.

Eigentlich sind es ja auch nicht die Flammen, die den meisten Brandopfern zum Verhängnis werden. In etwa 9 von 10 Fällen ist es vielmehr der Rauch, der bei einem Brand entsteht und durch den die Opfer ersticken. Häufig wird man im Schlaf davon überrascht und hat ohne effizientes Warnsystem kaum eine Chance, das verrauchte Gebäude lebend verlassen zu können. Die Zahl von etwa 500 Toten bei Haus- und Wohnungsbränden pro Jahr könnte entsprechend Statistiken aus anderen Ländern mit Rauchmelden um die Hälfte gesenkt werden.

Damit ein Rauchmelder aber auch so funktioniert, wie er funktionieren soll, muss man ihn an den richtigen Stellen anbringen. Damit sind nicht nur die richtigen Räume gemeint, sondern auch die richtige Position im Raum.

Das ein Rauchmelder an die Zimmerdecke gehört, sollte sich schon herumgesprochen haben, da Rauch immer nach oben steigt. Es ist aber auch so, dass ein Rauchmelder bei optimaler Montage in die Raummitte gehören, damit ein Brand schnellstmöglich erkannt wird, egal in welcher Raumecke er entsteht. Ist das zum Beispiel aus optischen Gründen nicht erwünscht, sollte ein Abstand von mindestens einem halben oder besser noch einem Meter zu den Wänden eingehalten werden. In ausgebauten Dachgeschossen ohne waagerechte Deckenabschnitte sollte ein Rauchmelder jedoch etwa einen halben Meter unterhalb des höchsten Punktes angebracht werden.

Beachten muss man auch die Wirkung von Zugluft sowie den Einfluss von Klimaanlagen oder Luftüngssystemen. Dort, wo Rauch nicht hängen bleiben kann und direkt abgesaugt wird, ist ein denkbar ungünstiger Platz für einen Rauchmelder.

Je nach Bundesland kann die Installation eines Rauchmelder vorgeschrieben sein. Hartnäckige Ausnahmen stellen noch Berlin, Baden-Württemberg, Sachsen und Brandenburg dar, die noch keine Anstalten zeigen, Rauchmelder zur Pflicht zur machen. In allen andern Fällen muss ein Rauchmelder wenigstens in Schlafzimmern und in Kinderzimmern montiert sein. Darüber hinaus sind solche Frühwarngeräte auch in Fluren Pflicht, die als Fluchtwege dienen.

Sinnvoll ist auch die Montage in Räumen, in denen die Entstehung eines Brandes wahrscheinlicher ist als in anderen. Hier sollte man Küchen, Werkräumen u.ä. ein besonderes Augenmerk schenken. Auch in Wohnzimmern ist der Einsatz interessant, kommt es hier doch häufig zu der Entstehung von Bränden durch eingeschlafene Raucher, die ihre brennende Zigarette aus der Hand verlieren.

Wer zur Miete wohnt, darf für die Anschaffung von Rauchmeldern nicht zur Kasse gebeten werden. Eine vorschriftsmäßige Installation und Wartung ist in der Regel Pflicht des Vermieters. Nur Wartungskosten kann der Vermieter an den Mieter weitergeben.

Die Ausrüstung von Häusern und Wohnungen mit Rauchmeldern ist zwar in vielen Bundesländern Pflicht, doch ist im Falle des Versäumnisses keine Strafe zu erwarten oder gar vorgesehen. Einzig Versicherungen könnten sich im Schadensfall weigern, eine Versicherungssumme vollständig auszubezahlen, falls mit einem Rauchmelder ein größerer Schaden hätte vermieden werden können.

Für größere Gebäude gibt es auch die Möglichkeit des Einsatz von korrespondieren Rauchmeldern. Diese geben über Funk die Entstehung eines Brandes – oder von Rauch – an andere Geräte weiter. So kann man dafür sorgen, dass bei einem Brand in den unteren Etagen eines Mehrfamilienhauses die Bewohner der oberen Etagen rechtzeitig gewarnt werden und das Gebäude verlassen können, bevor Fluchtwege verraucht und nicht mehr passierbar sind.

Wer sich zum Beispiel in einem Baumarkt einen Rauchmelder kauft, sollte auf das CE-Kennzeichen achten, das zusammen mit einer Prüfnummer auf allen zugelassenen Modellen vorhanden sein muss. Auch die Angabe ‚EN 14604‘ darf nicht fehlen. Diese Angaben sind zwar kein Qualitätsmerkmal, aber sie weisen darauf hin, dass die technischen Mindestbestimmungen in der EU eingehalten wurden. Geprüfte und qualitativ hochwertige Rauchmelder enthalten beispielsweise die Gütesiegel des Verbandes der Sachversicherer (VdS) oder des TÜV Nord.

Gute Rauchmelder müssen dabei gar nicht viel kosten, wie die Stiftung Warentest herausgefunden hat. Zwar erhielten nur die Hälfte der 16 getesteten Geräte die Note ‚gut‘. Dabei erkennen alle Rauchmelder den Rauch zuverlässig; Unterschiede ergeben sich in der Lautstärke sowie in der Verarbeitung. Ausreichend gute Rauchmelder sind jedoch schon für 10 Euro erhältlich. Hinzu kommen laufende Kosten für Batterien, die im Schnitt alle 2 (Alkalibatterie) bis 10 Jahre (Lithiumbatterie) gewechselt werden müssen. Der Zeitpunkt eines Wechsels bei schwächer werdender Batterie wird aber von Rauchmelder signalisiert.

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