Ruhestörung durch Baulärm

… und sie rückten an, die Handwerker in der Nachbarwohnung und die Bagger am Neubaugrundstück gegenüber. Lärm und Ruhestörungen sind dann in den meisten Fällen vorprogrammiert, egal ob der Hammer oder der Bohrhammer am Werk sind. Nur Maler halten sich gerne ein wenig zurück. Jedoch wird durch anhaltenden Baulärm im Haus oder in der Nachbarschaft natürlich die Wohnqualität vermindert, was wiederum zu Lasten des Mieters geht. Doch was kann ein Mieter gegen Ruhestörung durch Baulärm tun? Welche Rechte hat er, was muss er beachten?

Ein Mieter kann zunächst einmal direkt etwas gegen Lärm unternehmen und mit den Handwerkern reden, damit diese – wenn irgend möglich – wenigstens zur Mittagszeit Ruhe walten lassen, damit beispielsweise Kleinkinder schlafen können. Diese Lösung ist allerdings nur in wenigen Fällen von Erfolg gekrönt. Doch probieren sollten man es, beide Seiten können so ihren guten Willen zeigen.

Wenn der direkte Kontakt nicht hilft, sollte der Mieter sich an seinen Vermieter wenden. Dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine vermietete Wohnung in einem mängelfreien Zustand zu halten. Und das schließt die Wahrung eines erträglichen Lärmpegels ein. Dabei ist es unerheblich, ob der Baulärm vom Vermieter beeinflusst werden kann oder von Dritten verursacht wird.

Der Mieter sollte sich daher mit dem Vermieter über einen vernünftigen Zeitrahmen einigen, in welchem der störende Baulärm abzustellen ist. Das Stellen einer Frist sollte erst der zweite Schritt sein. Wichtig ist, dass der Mieter schnell reagiert, bevor sich Ärger anstaut und zu verhärteten Fronten führt. Hier ist ein wenig Fingerspitzengefühl gefragt. Rat kann man sich bei einem Rechtsanwalt holen, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat, oder beim Mieterschutzbund.

Kommt der Vermieter weder Bitten noch Forderungen nach, kann der Mieter die Miete kürzen. Entscheidend hierfür ist unter anderem natürlich das Ausmaß der Lärmbelästigung, mit anderen Worten dessen Dauer und Intensität. Wichtig ist also, dass der Mieter die Belästigung eindeutig dokumentieren kann, am besten über ein Lärmprotokoll, in dem Zeitpunkt sowie Art und Dauer der Störungen aufgelistet sind. Die Messung von Schallpegeln ist am Anfang aber ein wenig übertrieben. Neben dem Lärmprotokoll sind jedoch Zeugen aus der Nachbarschaft sinnvoll. In eindeutigen Fällen muss der Vermieter eine Mietminderung akzeptieren, kann den Verursacher des Baulärms aber möglicherweise für den entstandenen Schaden haftbar machen.

Kurzzeitige Arbeitsgeräusche, die von Klopfen oder Bohren in der Nachbarwohnung verursacht werden und nicht in allgemeinen Ruhe- und Nachtzeiten auftreten, sind allerdings hinzunehmen und berechtigen nicht zu einer Mietminderung. Wer aber als Mieter über Monate hinweg Bauarbeiten ertragen muss, darf in vielen Fällen die Miete kürzen.

Anders sieht es allerdings bei Baulärm von der Baustelle auf dem Nachbargrundstück aus. In harten Fällen von Ruhestörung wurden dem Mieter zwar schon Mietkürzungen von 35% zugesprochen. Dumm wird es nur, wenn der Mieter bei der Unterzeichnung des Mietvertrages bereits Kenntnis von künftigen Bauarbeiten in der Nachbarschaft hatte. Dann entfallen Ansprüche auf Forderungen seitens des Mieters. Darüber hinaus hat ein Mieter speziell in Großstädten das Risiko zu tragen, dass beispielsweise Baulücken geschlossen werden oder Altbauten saniert werden. Auch in solchen Fällen gibt es nur geringe Chancen für den Erfolg einer Beschwerde.

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Ein Kommentar

  1. Olaf said:

    Großartige Aufschlüsselung der Herausforderungen, die Baulärm für Mieter mit sich bringt. Besonders hervorzuheben ist der praktische Rat, zunächst das Gespräch mit den Handwerkern zu suchen. Ein proaktiver Ansatz kann tatsächlich Wunder wirken und zeigt beiden Seiten guten Willen. Was die rechtlichen Aspekte betrifft, so ist es hilfreich zu wissen, dass der Vermieter gesetzlich verpflichtet ist, einen erträglichen Lärmpegel sicherzustellen. Für Mieter kann es sich also lohnen, den Vermieter in die Pflicht zu nehmen. Darüber hinaus bietet zum Beispiel der Mieterschutzbund rechtlichen Beistand an, und selbst Online-Services können hilfreiche Informationen zur Betriebskostenabrechnung bereitstellen. Diese sind, gerade bei einer möglichen Mietminderung durch Baulärm, nicht zu vernachlässigen.
    Ein gut dokumentiertes Lärmprotokoll ist natürlich Gold wert. Es wäre interessant zu erfahren, ob es spezielle Apps oder Tools gibt, die bei der Erstellung eines solchen Protokolls hilfreich sein können?

    30. Oktober 2023

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