Der 1. Januar 2016 rückt näher und somit auch eine Pflicht, die Gebäudebesitzern durch die aktuell gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2014 auferlegt wurde: die oberste Geschossdecke muss bis zum Jahresende gedämmt sein. Sonst droht die Zahlung eines Bußgelds mit einer Höchstgrenze von 50.000 Euro. Das klingt erst einmal dramatisch (wird es im Ernstfall auch sein), doch Überschriften übertreiben gerne ein wenig. Die Pflicht ist keine generelle, es gibt haufenweise Ausnahmen. Zudem wird auch die Kontrolle der Einhaltung dieser Verpflichtung nur schwer durchzuführen sein. Aber im einzelnen…
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Schäden an der Gebäudetechnik sind immer ein Übel, insbesondere wenn es sich um versteckte oder eingebaute Komponenten handelt. Bei fehlerhaft verlegten elektrischen Leitungen kann es beispielsweise zu Kurzschlüssen und nachfolgenden Bränden kommen oder auch zu Beschädigungen durch Bohren bei falscher Leitungsführung. Unter anderem zur Vermeidung von Schäden an elektrischen Anlagen in Wohngebäuden wurde darum Ende 2007 eine neue Fassung von DIN 18015-3 veröffentlicht. Sie behandelt die Leitungsführung nicht sichtbar verlegter Leitungen und Kabel sowie Schalter und Steckdosen von elektrischen Anlagen. Hiermit sollen Probleme bei späteren Montagearbeiten vermieden werden.
Auch wenn extrudiertes Polystyrol (XPS), das heute bevorzugt als druckfester Wärmedämmstoff eingesetzt wird, ursprünglich für Schwimmkörper und Bojen entwickelt wurde, ist die Überschrift natürlich nicht wörtlich zu nehmen. Korrekter sollte dort eher nach der Wasserverträglichkeit von Wärmedämmung gefragt werden – speziell jetzt, wo wieder einmal ein Hochwasser viele Gebäude überschwemmt hatte. Kann in einem solchen Fall die Wärmedämmung untauglich werden? Dieser Frage haben sich aktuell das Forschungsinstitut für Wärmeschutz (FIW) und das Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP) im Auftrag des Gesamtverbandes Dämmstoffindustrie (GDI) angenommen.
Ein Feuer im eigenen Haus ist so ziemlich das Schlimmste, was einem passieren kann. Was nicht den Flammen zum Opfer fällt, wird von der Feuerwehr ertränkt. Um sein eigenes Leben schützen zu können, muss man ein Feuer schon möglichst früh bemerken können. Hierfür sind Rauchmelder ein sehr gutes Hilfsmittel, denn sie schlagen bei korrektem Einsatz schon Alarm, bevor der Brand richtig ausgebrochen ist. So bleibt genügend Zeit, ein brennendes Haus noch verlassen zu können.
Die Sanierung eines Altbaus ist nie einfach. Für den Bauherrn stellt sie häufig ein kostspieliges aber notwendiges Übel dar. Für den Planer kann sie je nach Aussagekraft der verfügbaren ursprünglichen Bauzeichnungen und anderer Unterlagen zu einer echten Herausforderung werden. Die Unterscheidung zwischen Massivbauweise und Holzbauweise ist da noch vergleichsweise einfach. Doch was befindet sich in einer solchen Decke, wie ist der Zustand der tragenden Elemente, was kann bzw. muss man bei einer Sanierung sanieren? Viele Fragen und die Antworten sind leider oft im Einzelfall zu suchen.
Die Kritik an (irgendwann) neu erscheinenden Normen und Regelwerken scheint sich ja nicht nur auf die Energieeinsparvordnung (EnEV, den Jahrgang lasse ich nach neuesten Informationen besser mal weg…) oder die DIN 18599 zu begrenzen. Auch DIN 4109, die schon seit vielen Jahren den Schallschutz im Hochbau mehr schlecht als recht regelt, bekommt in regelmäßigen Abständen ihr Fett weg. Zur Diskussion steht hier der Entwurf der DIN 4109, mit dem insbesondere Baustoffproduzenten und Planer ihre Probleme haben.
Wenn Bauteile aktiv werden, sollte man als Bauingenieur schnell misstrauisch werden. Wenn Bauteile jedoch aktiviert werden, kann das durchaus Vorteile haben. Zugegeben, thermische Bauteilaktivierung ist ein merkwürdiges Wort, doch es trifft den Kern der Sache schon recht gut, speziell wenn man das Synonym des Wortes – Betonkerntemperierung, abgekürzt BKT – ebenfalls betrachtet. Technisch gesehen wird hier also Beton erwärmt oder abgekühlt um Raumlufttemperaturen zu beeinflussen.
Wenn es darum geht, sein Haus zu gegen Wärmeverluste zu dämmen, denken die meisten Bauherren zuerst an Dächer, Außenwände und Fenster. Eine Wärmedämmung des Kellers wird nur selten in’s Auge gefasst. Dabei lassen sich hier auch gute Ersparnisse erzielen. Direkten Einfluss auf die Wahl der Wärmedämmung und die Art des Einsatzes hat dabei eigentlich nur die Tatsache, ob der Keller beheizt (z.B. als Wohnraum) oder unbeheizt (z.B. als Lagerraum) ist.
