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Titelseite eines Energieausweises von 2009Der 1. Januar 2016 rückt näher und somit auch eine Pflicht, die Gebäudebesitzern durch die aktuell gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2014 auferlegt wurde: die oberste Geschossdecke muss bis zum Jahresende gedämmt sein. Sonst droht die Zahlung eines Bußgelds mit einer Höchstgrenze von 50.000 Euro. Das klingt erst einmal dramatisch (wird es im Ernstfall auch sein), doch Überschriften übertreiben gerne ein wenig. Die Pflicht ist keine generelle, es gibt haufenweise Ausnahmen. Zudem wird auch die Kontrolle der Einhaltung dieser Verpflichtung nur schwer durchzuführen sein. Aber im einzelnen…

Modernisierung Wärmeschutz

Die Sanierung eines Altbaus ist nie einfach. Für den Bauherrn stellt sie häufig ein kostspieliges aber notwendiges Übel dar. Für den Planer kann sie je nach Aussagekraft der verfügbaren ursprünglichen Bauzeichnungen und anderer Unterlagen zu einer echten Herausforderung werden. Die Unterscheidung zwischen Massivbauweise und Holzbauweise ist da noch vergleichsweise einfach. Doch was befindet sich in einer solchen Decke, wie ist der Zustand der tragenden Elemente, was kann bzw. muss man bei einer Sanierung sanieren? Viele Fragen und die Antworten sind leider oft im Einzelfall zu suchen.

Baukonstruktionen Modernisierung

Viel wurde bisher über die Pläne der Bundesregierung spekuliert und gezetert, in denen es darum gehen soll, den Hausbesitzer zum Dämmen von seinen Haus zwingen zu wollen. Doch wie soll dieser Dämmzwang in der Realität ausgeführt und kontrolliert werden und wie kann der Hausbesitzer sich von vornherein von der finanziellen Bürde der Sanierung befreien. Immerhin wird bei Nichtbefolgen mit einem Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro gedroht. Im Folgenden gebe ich ein paar Hinweise zu den Rechten von Hausbesitzern für den Fall, dass man nicht der Meinung der Bundesregierung ist.

Energieeffizienz Wärmeschutz

Hausdach mit schneefreien FächenStichtag ist der 31. Dezember 2011. Bis zu diesem Tag müssen alle Besitzer eines Altbaus entsprechend einer Vorschrift in der Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahre 2009 ihr Haus nach oben hin gegen die schlimmsten Wärmeverluste gedämmt haben. Vorgeschrieben ist in der EnEV 2009 ein Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) von 0,24 W/(m²K) oder weniger für oberste Geschossdecken bzw. Dächer. Davon betroffen sind theoretisch etwa 15 Millionen Einfamilien-, Zweifamilien und Reihenhäuser in Deutschland, die vor dem Jahre 2001 errichtet wurden, also bevor eine Wärmedämmung der entsprechenden Bauteile in Neubauten bindend wurde.

Energieeffizienz Modernisierung