Schlagwort: <span>Mustervertrag</span>

Ist das nicht eine schöne Vorstellung: Als Bauherr sucht man sich einen Bauunternehmer, gibt ihm den Auftrag, ein Eigenheim zu bauen und bekommt am Ende der Arbeiten den Schlüssel zu seinem fertigen Haus übergeben. Ja, so weit die (etwas naive) Vorstellung zum Begriff des schlüsselfertigen Bauens. Dieser Begriff ist aber auch wirklich verführerisch positiv ausgefallen. Nicht einmal der Grad der Fertigstellung eines als schlüsselfertig bestellten Gebäudes ist bei einer symbolischen Schlüsselübergabe rechtlich festgelegt. Bezugsfertig muss das Haus dann also noch lange nicht sein.

Allgemein Baukonstruktionen