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Erfahrungsgemäß kommen bei einer offiziellen Bauabnahme viele Mängel ans Tageslicht. Nur selten wird ein Bau auf Anhieb komplett abgenommen. Bauherren sollten der Bauabnahme größte Aufmerksamkeit widmen, denn die Bauabnahme gehört, neben der Unterzeichnung des Vertrags, zu den wichtigsten Rechtsakten beim Bauen. Ist ein Bauwerk einmal abgenommen, beginnt die Gewährleistungsfrist und der Bauherr steht bei Mängeln in der Nachweispflicht. Nicht zuletzt gehen zu diesem Zeitpunkt auch alle Gefahren und Risiken wie Brand-, Sturm- oder Wasserschäden vom Unternehmer auf den Bauherren über.

Allgemein

Der schiefe Turm von Pisa Ich weiß nicht, ob es nur eine Folge meiner Berufswahl ist oder der Realität entspricht, aber die überwiegende Mehrheit der mir bekannte Bauvorhaben werden leider nicht so ausgeführt, wie dies ursprünglich vertraglich vereinbart wurde. Immerhin kostet Pfusch am Bau die Gemeinschaft etwa 1,4 Milliarden Euro im Jahr. Als Bauherr steht man dann erst einmal vor einem Scherbenhaufen, der nicht gerade überschaubar wirkt. Aber was dann? Was kann man als Geschädigter gegen schlechte Arbeit tun und wie geht man mit Pfusch am Bau überhaupt um? Die gute Nachricht vorweg: Ein Recht auf Nachbesserung gibt es fast immer.

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