Alternative Windräder für den Privatgebrauch

Windkrafträder auf Hausdach installiertVertikalläufer gibt es, Horizontalläufer gibt es. Und keiner von beiden wird jemals an Olympischen Spielen teilnehmen dürfen. Warum nicht? Ganz einfach: diese beiden Begriffe bezeichnen Bautypen von Windrädern oder fachmännisch ausgedrückt ‚Windkraftanlagen‚. Damit sind also die weißen Dinger gemeint, deren drei Flügel sich auf den Felder und hohen Seen dieser Welt so fleißig im Wind drehen und unaufhörlich sauberen Strom produzieren. An die 200 Meter Bauhöhe und mehr als 100 Meter Rotordurchmesser sind hier nicht mehr selten. Doch für den Privatgebrauch geht es auch kleiner.

Aber noch einmal zurück zu den beiden Begriffen Vertikalläufer und Horizontalläufer. Diese definieren die Anordnung der Drehachse einer Windanlage. Beim Vertikalläufer (Savonius-Rotor (das sind die gebogenen, lustig-nervigen Reklameschilder am Straßenrand, die sich im Wind drehen), Darrieus-Läufer) läuft der Rotor an einer senkrechten Achse und arbeitet somit unabhängig von der Windrichtung. Diese Anlagen stellen zwar die älteste Rotorbauart dar, doch die effizienteren Horizontalläufer haben ihnen vor Jahren schon deutlich den Rang abgelaufen. Letztere werden wegen der horizontalen Lage ihrer Drehachse dann als Horizontalläufer bezeichnet. Hinzu kommen noch Bauformen wie Mantelturbinen oder Thermiktürmen.

Heutzutage werden bei Großanlagen zu fast 100% Horizontalläufer eingesetzt, weil die Energieausbeute dieser Anlagen höher ist und sie sowieso meist weit weg von Siedlungen gebaut werden, wobei Schatteneffekte und Lärm meist vernachlässigt werden (können). Diese Verteilung gilt prinzipiell wohl auch für Kleinwindkraftanlagen, jedoch ist hier mangels geeigneter Statistiken eine Aussage schwieriger. Eine kleinere Untersuchung der Universität Kassel und des Fraunhofer Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) hat hier ergeben, dass etwa 12% der Kleinwindanlagen durch Vertikalläufer repräsentiert werden. Allen Anlagen gemein ist, dass der Rotor die Aufgabe hat, das Leistungsvermögen der bewegten Luft zu sammeln, um es in eine nutzbare Drehbewegung umzuformen.

Auch wenn man allgemein davon ausgeht, dass Vertikalläufer aus dem Wind weniger Energie ernten können, haben neue Entwicklungen im Bereich der Flügel dazu geführt, dass sich der Unterschied zu Horizontalläufern deutlich verringert hat. Hierdurch werden Vertikalläufer zu einer interessanten Alternative für den Privatgebrauch. Klein sind sie, leicht, günstig, leise, langlebig und warten mit einer durchgängig hohen Leistung auf – auch bei starkem Wind oder hohen Turbulenzen wie in Städten typisch. Dadurch, dass sie zudem kaum Vibrationen verursachen, können Vertikalläufer relativ bedenkenlos auf Büro- und Wohngebäuden oder auch auf Schulen und Krankenhäusern montiert werden. Man muss jedoch auf Schwingungsresonanzen achten, die bei größeren Anlagen auftreten können.

Kniffelig kann die rechtliche Seite der Aufstellung eines Windrades für den Privatgebrauch sein. Hier geraten selbst die zuständigen Kommunen teilweise ins Rotieren. Die Zulassung von Kleinwindanlagen fällt dabei allgemein unter Landesrecht. Zu berücksichtigen sind hier also unter anderem Naturschutz, Denkmalschutz und Abstandsflächen. Natürlich müssen auch Statik und Sicherheit der Windkraftanlage gewährleistet sein.

Einige Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg oder Sachsen-Anhalt verlangen jedoch keine Baugenehmigung für Anlagen mit einer Gesamthöhe bzw. einer Nabenhöhe von weniger als 10 Metern. Jedoch ist der Gang zur lokalen Baubehörde genauso ratsam wie die Erteilung einer Baugenehmigung, denn dann können auch neue Nachbarn nichts gegen eine bereits bestehende Anlage unternehmen. Aber nicht nur aus diesem Grund sollte ein gutes Verhältnis zum Nachbarn selbstverständlich sein…

Zurück zur Startseite >>>

Schreib als Erster einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*