Neues vom Energielabel

Leere Vorlage Energielabel HaushaltskuehlgeraetWer als Verbraucher am Einsatz von stromsparenden Geräten im Haushalt interessiert ist, kommt um einen Blick auf das Energielabel dieser Geräte nicht herum. Die dort angegebenen Energieeffizienzklassen stellen ein gute Hilfe bei der Auswahl energieeffizienter Geräte dar. Zum Jahreswechsel gab es jedoch ein paar Änderungen an der Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Hausgeräten, die interessant sind. Zum einen werden mehr Geräte erfasst, zum anderen werden einige Klassifizierungen angepasst und nicht zuletzt wird nun auch der Online-Handel stärker in die Pflicht genommen.

Mit der Einführung vom ‚Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte‚ (Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz / EVPG) Ende 2011 soll dem Verbraucher der Kauf energieeffizienter Geräte durch die Kennzeichnung des Energieverbrauchs erleichtert werden. Einheitliche Vorschriften zur Messung und Darstellung des Energieverbrauchs sollen zu mehr Transparenz und einer besseren Vergleichbarkeit von Geräten einer Produktkategorie führen.

Im Laufe des letzten Jahres wurden in diesem Zusammenhang einige neue Produkte mit Energieklassen versehen, darunter Backöfen (Strom oder Gas) sowie in Herde integrierte Backöfen, Dunstabzugshauben und Wohnraumlüftungsgeräte. Die Klassifizierungsgrenzen variieren je nach Grad der Verfügbarkeit von energieeffizienter Technologie zwischen A+++ und D bei Backöfen und A bis G bei Dunstabzugshauben. Die entsprechende EU-Vorschrift sieht für letztere Produktgruppe bereits den technischen Fortschritt voraus und plant mit einer zukünftigen Energieeffizienzklasse A+++, was in etwa einer Verdopplung der Effizienz im Vergleich zu Klasse A entspricht.

Alles in allem sind folgende Produktgruppen bereits ‚verlabelt‘:

  • Heizkessel und Kombiboiler (Gas/Öl/elektrisch)
  • Warmwasserbereiter (Gas/Öl/elektrisch)
  • Fernsehgeräte
  • Klima- und Lüftungstechnik im Haushalt
  • Kühl- und Tiefkühlgeräte im Haushalt
  • Geschirrspüler und Waschmaschinen im Haushalt
  • Wäschetrockner
  • Staubsauger
  • Haushaltsbeleuchtung, allgemeine Beleuchtung
  • Haushalts- und Gewerbeöfen für Speisen
  • Klimatechnik, Lüftungstechnik (Wohnraumlüftungsgeräte)

Und Untersuchungen für die Erstellung von Labeln für die folgenden Produktgruppen sind in Arbeit bzw. es wurden bereits Ökodesign-Anforderungen definiert, die schrittweise in Kraft treten sollen, um den Herstellern einen ausreichenden Zeitraum für die technische Anpassung einzuräumen:

  • PCs (Desktop/Laptop) und Computermonitore
  • Leerlauf- und Schein-aus-Verluste (stand-by)
  • Ladegeräte und Netzteile
  • Bürobeleuchtung und Straßenbeleuchtung
  • Elektromotoren, Umlaufpumpen, Ventilatoren, Wasserpumpen
  • Bildgebende Geräte (Drucker, Scanner, Kopierer usw.)
  • Gewerbliche Kühl- und Tiefkühlgeräte
  • Kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
  • Transformatoren
  • Set-Top-Boxen
  • Einzelraumheizgeräte
  • Warmluftzentralheizung (ohne KWK)
  • Gewerbliche Geschirrspüler, Waschmaschinen und Trockner
  • Nicht-gewerbliche Kaffeemaschinen
  • Unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV)
  • Abwasserpumpen und Pumpen für Flüssigkeiten mit hohem Feststoffgehalt
  • Pumpen für Schwimmbecken, Teiche, Brunnen und Aquarien sowie Frischwasserpumpen
  • Kompressoren
  • Fenster
  • smart grid Geräte und Verbrauchszähler
  • Weinkühlschränke
  • Stromerzeuger
  • Geräte zur Bild- und Tonverarbeitung
  • Industrie- und Laboröfen
  • Werkzeugmaschinen

Apropos Ökodesign und Stand-By… in einem wohl letzten, verzweifelten Versuch die Welt zu retten, werden von der EU-Kommission nun auch die Zeiten begrenzt, in denen sich Kaffeemaschinen auch in Privathaushalten nach dem Brühvorgang noch als hitzige Stromfresser betätigen dürfen. Ab dem 1.1.2015 müssen sich neu in den Handel kommende Geräte selbsttätig nach einer Zeit von 5 bis 40 Minuten in den Stand-By-Modus versetzen.

Interessanter und wahrscheinlich auch effizienter ist in Bezug auf Energielabel allerdings die Forderung, dass diese dem Kunden zusätzlich zu elektronischen Datenblättern nun auch als elektronisches Etikett bei Online-Käufen von Geschirrspülern, Haushaltskühlgeräten, Waschmaschinen, Fernsehern, Klimaanlagen, Wäschetrocknern, Lampen und Leuchten, Staubsaugern, Raumheizgeräten sowie Warmwasserbereitern zur Verfügung gestellt werden müssen. Das von den Lieferanten bereitgestellte Etikett ist auf der Verkaufsseite in der Nähe des Produktpreises darzustellen. Es wird in der Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung im Internet ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Größe des Etiketts so zu wählen ist, dass es gut sichtbar und leserlich ist.

So, ich gehe mir jetzt erstmal eine neue Kaffeemaschine kaufen…

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2 Comments

  1. Blockheizkraftwerk said:

    Toller Blog, vielen Dank für diesen informativen Beitrag

    5. Juli 2018
  2. Stefan said:

    Vielen Dank für die Blumen 🙂

    6. Juli 2018

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