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Wer eine Solaranlage installieren möchte, steht dabei aktuell finanziell nicht ganz so schlecht da. Im Zuge der Energiewende wird der Einbau von Solaranlagen sowie moderner Heizungsanlagen derzeit von zahlreichen Stellen gefördert und die Einspeisung des produzierten Stroms in das Versorgungsnetz staatlich vergütet. Zwar ist die Einspeisevergütung nicht mehr so hoch, wie sie einmal war, aber das wird durch die gefallenen Preise für Solaranlagen wieder halbwegs ausgeglichen. Die paar der wesentlichen Möglichkeiten der Förderung stellen wir an dieser Stelle einmal vor.

Förderprogramme Gebäudetechnik

Hausdach mit schneefreien Fächen‚Man kann doch mal die Punkte auf dem ‚ö‘ vergessen‘ haben sich wahrscheinlich auch die Verantwortlichen im Umweltministerium gedacht, als sie einen Bericht verfasst haben, der in dieser Form sicherlich nie der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollte. Darin geht es um erste Überlegungen, dass man die auf Bundesebene selbst gesteckten Energiesparziele noch erreichen kann, wenn man Hausbesitzer nicht mehr mit F-ö-rderungen lockt sondern mit F-o-rderungen zwingt, das Energiesparpotential ihrer Häuser endlich auszunutzen. Der Vorteil für den Staat liegt auf der Hand: die Staatskasse wird durch Subventionen und billige Kredite nicht allzu sehr strapaziert. Und der Effekt für Umwelt und Konjunktur ist der gleiche.

Energieeffizienz Förderprogramme

Geldscheine werden auf einer grünen Wiese an ein Haus übergebenWo wir uns doch aktuell alle so schön über die Kürzung der Einspeisevergütung aufregen, will ich gerne eine interessante Studie vom Forschungszentrum Jülich noch einmal in Erinnerung rufen. Demnach profitiert der Staatshaushalt erheblich von den Fördergeldern, die verteilt werden. Die Untersuchung belegt nicht nur ein ausgeglichenes Geschäft für den Bund, sondern kommt vielmehr zu dem Ergebnis, dass man für jeden geförderten Euro das 5-fache (in Buchstaben: f-ü-n-f) wieder einnimmt. In diesem Licht erscheint eine solche drastische Kürzung der Förderung von Solarstrom doch irgendwie kurzsichtig.

Finanzierung Förderprogramme

Hausdach mit schneefreien FächenStichtag ist der 31. Dezember 2011. Bis zu diesem Tag müssen alle Besitzer eines Altbaus entsprechend einer Vorschrift in der Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahre 2009 ihr Haus nach oben hin gegen die schlimmsten Wärmeverluste gedämmt haben. Vorgeschrieben ist in der EnEV 2009 ein Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) von 0,24 W/(m²K) oder weniger für oberste Geschossdecken bzw. Dächer. Davon betroffen sind theoretisch etwa 15 Millionen Einfamilien-, Zweifamilien und Reihenhäuser in Deutschland, die vor dem Jahre 2001 errichtet wurden, also bevor eine Wärmedämmung der entsprechenden Bauteile in Neubauten bindend wurde.

Energieeffizienz Modernisierung