Einspeisevergütung soll gedeckelt werden (updated)

Die Energieeinspeisevergütung ist in den Augen der Betreiber von Photovoltaikanlagen schon lange nicht mehr das, was sie einmal war. In den vergangenen 7 bis 8 Jahren wurde diese vornehmliche Fördermaßnahme im Bereich Solarstrom bereits um knapp 50% gesenkt. Dies fiel bisher nicht so sehr ins Gewicht, da die Investitionskosten für eine Solaranlage auch gesunken sind. Leider wollen sie die verantwortlichen Politiker in Berlin mit den durchgeführten Reduktionen scheinbar nicht zufrieden geben. Nun bringt man in verschiedenen Ministerien eine Deckelung der förderfähigen Strommenge ins Spiel. Wenn das mal nicht ein Schuss wird, der nach hinten losgeht…

Die Bundesregierung, allen voran Wirtschaftsministerium und Umweltministerium mit den Herren Rösler und Röttgen an der Spitze, plant nun also offensichtlich, die Einspeisevergütung für Solarstrom nur auf eine maximale Strommenge von 900 Kilowattstunden pro Kilowatt (peak) zu vergeben. Diese Deckelung steht einem durchschnittlichen Ertrag von 1150 Kilowattstunden in guter Lage gegenüber, was also einer Reduktion von etwas mehr als 20% entspricht. Immerhin soll es dem Anlagenbetreiber ermöglicht werden, die nicht vergütete Energiemenge selber zu vermarkten.

Fachverbände wie der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) fürchten verständlicherweise negative Auswirkungen für die deutsche Solarwirtschaft und einen Boom für preisgünstige Konkurrenzprodukte aus China. Und eine Eigenvermarktung ist bei den derzeitig wirksamen Marktmechanismen (Stichwort ‚Strombörse‚) für den Privatbetreiber schlichtweg nicht realisierbar.

Wahrscheinlich ist es darüber hinaus auch, dass die Bundesregierung die unterjährige Kürzung der Einspeisevergütungen vorzieht und die Tarifdegression nicht mehr jährlich sondern monatlich vollzieht, um den typischen Run auf Solaranlagen am Ende eines Jahres nach Bekanntgabe der Förderdegression am 31. Oktober zu vermeiden. Wie auch immer die Förderung am Ende aussehen wird, für die Eigentümer kleiner und mittlerer Anlagen wird es immer schwieriger, sichere Einnahmen planbar den Investitionskosten gegenüber und so eine sinnvolle Finanzierung auf die Beine zu stellen. Ein Reformpaket zur Einspeisevergütung wird zur Zeit in den betroffenen Ministerien diskutiert. Bis Ende Februar soll ein brauchbares Konzept vorliegen.

Politisch gesehen spiegelt die Diskussion zwei Seiten einer Medaille wider. Zum einen ist es unverständlich, dass die Bundesregierungen entgegen den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Förderung von Effizienz und Qualität bei Modulen und Wechselrichtern begrenzt. Dies öffnet billigen Solarmodulen und Wechselrichtern aus Asien Tür und Tor, wobei zeitgleich mittelständische Betriebe in Deutschland weniger lukrative Aufträge für die Wartung der günstigen Anlagen bekommen. Zum anderen ist der Schritt einer Kürzung bzw. Deckelung der Einspeisevergütung jedoch auch nachvollziehbar, da durch den Wegfall der Atomkraft der Verbraucher automatisch auf mehr Solarstrom zurückgreifen wird. Warum sollte man da noch zusätzlich fördern?

Ich habe übrigens neulich noch in einer Zeitschrift einen Artikel gelesen, dass der Oberste Gerichtshof in England die dort geplanten Kürzungen der Solarstromförderung als ungesetzlich abgelehnt hat. Nun sind die beiden Fälle sicher nicht direkt vergleichbar, aber vielleicht wird ja wie 2010 schon der Bundesrat wieder aktiv und lehnt das Vorhaben ab…

Update: Seitens der Regierung wurde nun offensichtlich beschlossen, die Einspeisevergütung schon ab dem 1. April für Kleinanlagen (das sind etwa 90% aller Anlagen in Deutschland) um 20% und die von Großanlagen um 30% im Vergleich zum Vorjahr zu kürzen. Unabhängigen Schätzungen zufolge soll sich der Betrieb von Kleinanlagen heutzutage aber auch schon bei einer Vergütung von nur 15 Cent und bei Großanlagen mit 10 Cent rentieren. Darüber hinaus wird von der Bundesregierung aber auch die schon angekündigte Deckelung der maximal vergütbaren Strommenge eingeführt, so dass in Zukunft nur noch 90% des produzierten Stroms subventioniert werden, und die Anpassungsperiode für die Höhe der Einspeisevergütung wird auf einmal im Monat verkürzt.

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