Grenzen der Förderung Erneuerbarer Energien

Die arme Bundesregierung. Erst wird ihre neue EnEV von Bundesrat abgelehnt, schon droht neues Ungemach für die schwarz-gelben Energieeinsparkampagnen von Seiten der EU. Diese haben nun das Enereuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf dem Kieker. Zwar nicht das Gesetz als solches, jedoch den Teil, in dem energieverbrauchenden Firmen günstigere Energie versprochen wird. Das könne den Wettbewerb verzerren, verlautet es aus Brüssel. Dabei meinte es die Bundesregierung doch nur gut mit uns allen. Wie immer, und nur zum Wohl von Umwelt und Konjunktur.

Mit dem EEG soll seit dem Jahr 2000 eigentlich die Abhängigkeit der Stromproduktion von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle aber auch von Kernkraft in Deutschland verringert werden. Für den Ottonormalverbraucher bedeutete dies in der Vergangenheit, dass ihm für nicht selbst verbrauchten Strom, den seine Photovoltaikanlage auf dem Hausdach produziert, vom Staat eine Einspeisevergütung für lange Jahre garantiert wird. Bares Geld also für eine Investition in den Umweltschutz.

Aber Moment! Weder die Bundesregierung noch die Energieversorger verschenken etwas, oder? Nein, natürlich nicht. Das Geld, das als Einspeisevergütung dem Bürger bei der Produktion von Strom aus Wasserkraft, Deponiegas, Klär- oder Grubengas, Biomasse, Geothermie, Windenergie sowie solarer Strahlungsenergie ausgezahlt wird, wird durch angepasste (= höhere) Preise für den verbrauchten Strom wieder reingeholt. Das Geschäft muss sich für den armen Netzbetreiber ja auch irgendwo lohnen.

Soweit also zum Plus-Minus für den gemeinen Bundesbürger. Jeder von uns hat also die Möglichkeit, seinen Teil zum Umweltschutz beizutragen und dafür eine Vergütung zu erhalten. Sehr sozial gedacht. Doch wie sieht es bei größeren Firmen aus, die viel Strom verbrauchen?

Diesen Firmen werden von der Bundesregierung über das EEG Rabatte für Strompreisverteuerungen gewährt, die durch die Bezahlung des teureren Ökostroms entstehen. Es sollen ihnen durch die Zusatzkosten keine Wettbewerbsnachteile entstehen. Bis zu 99% Rabatt auf die Preisdifferenz sind hier möglich. Getragen werden diese Mindereinnahmen dann durch die anderen Verbraucher. Beantragen können eine solchen Nachlass Firmen, die – wie gesagt – viel Energie verbrauchen und auf dem europäischen Markt Konkurrenz haben.

Doch genau das sieht die EU-Kommission als Wettbewerbsverzerrung an und will sogar ein Verfahren gegen die Bundesrepublik einleiten. Sollte die EU Erfolg damit haben, drohen der Industrie Nachzahlungen in Millionenhöhe.

Den Wettbewerbshütern geht es dabei natürlich nur um die wirtschaftliche Gleichberechtigung. Dass die Auslegung des Gesetzes in einzelnen Fällen zur Farce wird, lässt sie eher kalt. Aber mir kann gerne mal jemand erklären, warum sich die Verkehrsbetriebe in München und Berlin (sehr international!) oder Betreiber von Golfplätzen (sehr energieintensiv!) oder Braunkohletagebaustätten (fördert die Stromproduktion aus erneurbaren Energiequellen ungemein!) in Anbetracht der vorliegenden Definitionen um die Zahlungen für den Ökostrom drücken können.

Dass sich das Geschäft lohnt, zeigen die jährlich steigenden Zahlen der Anträge auf den Nachlass zur EEG-Umlage. Waren es 2011 noch 813, gab es 2012 schon 2055 Anträge. Und im ersten Halbjahr 2013 baten schon 2367 Unternehmen um eine finanzielle Erleichterung bei der Berechnung ihrer Stromverbrauchspreise. Ein Schelm, der böses dabei denkt!

Also los, EU. Wider der Umwelt und für die europäische Gleichberechtigung und für die nationale soziale Gerechtigkeit. Wer will denn schon gerne zu viel zahlen.

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