Schlagwort: <span>Bauproduktenrichtlinie</span>

Richterhammer vor europäischer Flagge FahneEntsprechend der seit letztem Jahr gültigen Bauproduktenverordnung (BauPVo, EU 305/2011) darf jedes Bauprodukt, das ein CE-Kennzeichen besitzt, auch in Deutschland ohne weitere Auflagen vertrieben und eingesetzt werden. Das gilt für Türen und Bodenbeläge genauso wie für Wärmedämmstoffe und Brandschutzklappen. Doch in Deutschland fordert das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) auch für so gekennzeichnete Produkte die Anerkennung über allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Ü-Zeichen. Gegen diese disharmonischen Regeln klagt die Europäische Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof, der am 16. Oktober über die Zukunft von Bauregellisten & Co. entscheiden will. Der Ausgang könnte bedeutungsvoll werden.

Allgemein

Sammlung verschiedener Baustoffe Holz Beton Dämmstoff ZiegelIrgendwann muss man doch auch einmal ein Wort über so etwas banales wie Baustoffe schreiben. Banal? Nein, nicht ganz, wie ich finde. Holz, Beton, Glas, Stein, Metall, Kunststoff sind nur einige der groben Überschriften, in die man die Baustoffe unserer Zeit einordnen kann. Ebenso gut kann man organische und anorganische sowie natürliche und künstliche Baustoffe unterscheiden. Oder man geht funktionell vor und unterteilt zum Beispiel in tragende Baustoffe, in dämmende Baustoffe, in abdichtende Baustoffe oder in trennende Baustoffe. Vielfältige Aufgaben haben sie also zu übernehmen in den Bauwerken, die wir bauen. Und manchmal ist es dabei gar nicht so einfach, den rechten Baustoff für die aktuelle Aufgabe zu finden.

Baukonstruktionen Baustoffe

Buchstaben C und EDie bisherige Bauproduktenrichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG) wurde von der Bauproduktenverordnung (BauPVo, Verordnung EU 305/2011) abgelöst… wir haben bereits darüber berichtet. Die neue Verordnung wurde hierzu im April im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Hersteller von Bauprodukten haben nun bis zum 1. Juli 2013 Zeit, sich den neuen Aufgaben bezüglich einer CE-Kennzeichnung ihrer Produkte zu stellen. Und davon hat die Europäische Kommission sich einige einfallen lassen. Die gute Nachricht ist allerdings, dass alle Bauprodukte, die bis zum 30. Juni 2013 nach der bis dahin immer noch in vollem Umfang gültigen Bauproduktenrichtlinie zertifiziert wurden, ebenfalls frei in der EU vermarktet werden dürfen.

Baustoffe