Schlagwort: <span>Bauproduktenverordnung</span>

Richterhammer vor europäischer Flagge FahneEntsprechend der seit letztem Jahr gültigen Bauproduktenverordnung (BauPVo, EU 305/2011) darf jedes Bauprodukt, das ein CE-Kennzeichen besitzt, auch in Deutschland ohne weitere Auflagen vertrieben und eingesetzt werden. Das gilt für Türen und Bodenbeläge genauso wie für Wärmedämmstoffe und Brandschutzklappen. Doch in Deutschland fordert das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) auch für so gekennzeichnete Produkte die Anerkennung über allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Ü-Zeichen. Gegen diese disharmonischen Regeln klagt die Europäische Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof, der am 16. Oktober über die Zukunft von Bauregellisten & Co. entscheiden will. Der Ausgang könnte bedeutungsvoll werden.

Allgemein

Alles soll in Zukunft einfacher werden. Das behaupten jedenfalls die zuständigen Stellen in EU-Kreisen gerne, wenn sie von der Überarbeitung der europäischen Bauproduktenrichtlinie (BPR) reden. Diese wurde jetzt von der Bauproduktenverordnung (BauPVo, Verordnung EU 305/2011, oder CPD im Englischen für „Construction Products Directive“) abgelöst, die als Vorordnung nach Einführung durch die EU nicht mehr national abgesegnet werden muss. Neben der Aufklärung über gesundheits- oder umweltgefährdende Stoffe soll ein weiteres Ziel der Bauproduktenverordnung sein, die Effizienz im Umgang mit natürlichen Ressourcen zu steigern und die Kreislaufwirtschaft zu forcieren. Nimmt man noch eine Prise „Energieeinsparung“ und etwas „Städtebau“ hinzu, wird daraus: Nachhaltig planen und bauen!

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