Das ’schwarze Schaf der Branche‘ ist ein bekannter Begriff, insbesondere aber nicht ausschließlich im Bauwesen. Hier wird er häufig dann angewendet, wenn ein Bauunternehmen die versprochenen Leistungen nicht erbringt und in der Quintessenz auch nicht erbringen will bzw. kann. Über die Insolvenz von Bauträgern hatte ich in diesem Zusammenhang schon berichtet, aber es kann sich dabei beispielsweise auch um Mängel handeln, für deren Ausbesserung ein Bauunternehmer sich nicht verantwortlich sieht. Oder um zeitlich nicht akzeptable Verzögerungen im Baufortschritt. Nur… wie erkennt man schwarze Schafe, bevor man einen Vertrag abschließt? Und wie kann sich der Bauherr vor etwaigen Nachteilen schützen?
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Die Fälle, in denen der Bauträger pleitegeht und Insolvenz anmeldet, häufen sich. Sie sind der Alptraum eines jeden Bauherrn. Denn egal, wie gut ein Bauvertrag abgesichert ist, auf jeden Fall gehen viel Zeit und Geld verloren. Das Schlimme daran ist auch, dass bei der Wahl des Bauträgers oft weder Vorsicht noch Weitsicht helfen. Bei einer Pleite des beauftragten Bauunternehmens steht der Bauherr im ersten Moment vor einem ziemlich großen Problem. Es gibt jedoch Möglichkeiten, um aus dieser Lage halbwegs glimpflich heraus kommen zu können.
