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Titelseite eines Energieausweises von 2009Der 1. Januar 2016 rückt näher und somit auch eine Pflicht, die Gebäudebesitzern durch die aktuell gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2014 auferlegt wurde: die oberste Geschossdecke muss bis zum Jahresende gedämmt sein. Sonst droht die Zahlung eines Bußgelds mit einer Höchstgrenze von 50.000 Euro. Das klingt erst einmal dramatisch (wird es im Ernstfall auch sein), doch Überschriften übertreiben gerne ein wenig. Die Pflicht ist keine generelle, es gibt haufenweise Ausnahmen. Zudem wird auch die Kontrolle der Einhaltung dieser Verpflichtung nur schwer durchzuführen sein. Aber im einzelnen…

Modernisierung Wärmeschutz

Geöffnetes Fenster für frische LuftDie meisten von uns verbringen 90% unseres Lebens in Gebäuden. Genug Zeit also, um darin krank zu werden. Genug Grund also, um sich zu fragen, ob das eigene Haus gesund genug ist. Velux geht in Zusammenarbeit mit der Humboldt Universität in Berlin dieser Frage im ersten Healthy Homes Barometer nach und lässt Nutzer und Bewohner in ganz Europa den Komfort, die Umwelteinflüsse und den Energieverbrauch in und von unseren Gebäuden bewerten. Der Kanon*): Die Menschen wollen Gebäude, in denen sie komfortabel den Großteil ihres Lebens verbringen können. Das ist ihnen noch etwas wichtiger als ein geringer Energieverbrauch.

Gebäudetechnik Modernisierung

Hausdach mit schneefreien FächenStichtag ist der 31. Dezember 2011. Bis zu diesem Tag müssen alle Besitzer eines Altbaus entsprechend einer Vorschrift in der Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahre 2009 ihr Haus nach oben hin gegen die schlimmsten Wärmeverluste gedämmt haben. Vorgeschrieben ist in der EnEV 2009 ein Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) von 0,24 W/(m²K) oder weniger für oberste Geschossdecken bzw. Dächer. Davon betroffen sind theoretisch etwa 15 Millionen Einfamilien-, Zweifamilien und Reihenhäuser in Deutschland, die vor dem Jahre 2001 errichtet wurden, also bevor eine Wärmedämmung der entsprechenden Bauteile in Neubauten bindend wurde.

Energieeffizienz Modernisierung

Und wieder ein Beitrag zum Thema „Wenn man die Normung auf die Menschheit los lässt“. Eigentlich nichts Neues, denn unbrauchbare oder wenigstens unsinnige Normen, an die wir uns als Bauleute in der Regel halten müssen, gibt es bereits zur Genüge. Diesmal geht es um die DIN 1946-6 vom Mai 2009, die Aussagen zur Lüftung von Wohnungen trifft und zu der gestern in der Onlineausgabe der Welt auch ein netter Artikel erschienen ist. Grund genug, doch einmal ein wenig näher über den Sinn und Unsinn dieser Norm nachzudenken… immerhin gehen die Normenmacher ja mit dem Ziel an die Sache, das Wachstum von Schimmelpilzen in Wohnungen vermeiden zu wollen.

Energieeffizienz Feuchteschutz Wärmeschutz

Jaja, wofür unsere Volksvertreter nicht alles gut sind. Jetzt wollen sie sogar den Bürger finanziell dabei unterstützen, Energie zu sparen. Ganz uneigennützig. Oder vielleicht doch nicht? Fakt ist auf jeden Fall, dass etwas passieren muss, denn die Energiepreise sind nach einer Erhebung des Energiedienstleisters techem im letzten Jahr wieder einmal ziemlich gestiegen. Zusätzlich muss der Bundesbürger auch noch wegen des harten Winters tiefer in die Tasche greifen. Da kommt die Ankündigung von Bundesbauminister Peter Ramsauer über steuerliche Anreize für eine energetische Sanierung von Gebäuden doch gerade richtig. Mann könnte natürlich auch sagen, dass die Politik die steigenden Energieausgaben als Entschuldigung nutzt, endlich etwas für eine vernünftige Energie- und Sanierungspolitik zu tun. Aber das könnte auch einfach nur als ketzerische Aussage angesehen werden…

Energieeffizienz