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Still stehender Betonmischer auf BaustelleDie Fälle, in denen der Bauträger pleitegeht und Insolvenz anmeldet, häufen sich. Sie sind der Alptraum eines jeden Bauherrn. Denn egal, wie gut ein Bauvertrag abgesichert ist, auf jeden Fall gehen viel Zeit und Geld verloren. Das Schlimme daran ist auch, dass bei der Wahl des Bauträgers oft weder Vorsicht noch Weitsicht helfen. Bei einer Pleite des beauftragten Bauunternehmens steht der Bauherr im ersten Moment vor einem ziemlich großen Problem. Es gibt jedoch Möglichkeiten, um aus dieser Lage halbwegs glimpflich heraus kommen zu können.

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Baustellenschild vor einer Baustelle Helmpflicht Betreten VerbotenWer ein Haus baut, kommt um einen ausreichenden Versicherungsschutz nicht herum. Risiken warten an allen Ecken und Enden: finanzielle Unvorhersehbarkeiten, Gefahren für Leib und Leben oder Materialschäden sind nie auszuschließen. Wer beim Bau selber mit anpackt und eventuell noch die Hilfe von Freunden in Anspruch nimmt, muss sogar mit Bußgeldern rechnen, wenn er keine Unfallversicherung abschließt. Darüber hinaus ist der Bauherr verpflichtet, alle nicht professionellen Helfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) zu melden und vor Ort für die nötigen Schutzmaßnahmen zu sorgen.

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Der schiefe Turm von Pisa Ich weiß nicht, ob es nur eine Folge meiner Berufswahl ist oder der Realität entspricht, aber die überwiegende Mehrheit der mir bekannte Bauvorhaben werden leider nicht so ausgeführt, wie dies ursprünglich vertraglich vereinbart wurde. Immerhin kostet Pfusch am Bau die Gemeinschaft etwa 1,4 Milliarden Euro im Jahr. Als Bauherr steht man dann erst einmal vor einem Scherbenhaufen, der nicht gerade überschaubar wirkt. Aber was dann? Was kann man als Geschädigter gegen schlechte Arbeit tun und wie geht man mit Pfusch am Bau überhaupt um? Die gute Nachricht vorweg: Ein Recht auf Nachbesserung gibt es fast immer.

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