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Titelseite eines Energieausweises von 2009Der 1. Januar 2016 rückt näher und somit auch eine Pflicht, die Gebäudebesitzern durch die aktuell gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2014 auferlegt wurde: die oberste Geschossdecke muss bis zum Jahresende gedämmt sein. Sonst droht die Zahlung eines Bußgelds mit einer Höchstgrenze von 50.000 Euro. Das klingt erst einmal dramatisch (wird es im Ernstfall auch sein), doch Überschriften übertreiben gerne ein wenig. Die Pflicht ist keine generelle, es gibt haufenweise Ausnahmen. Zudem wird auch die Kontrolle der Einhaltung dieser Verpflichtung nur schwer durchzuführen sein. Aber im einzelnen…

Modernisierung Wärmeschutz

Viel wurde bisher über die Pläne der Bundesregierung spekuliert und gezetert, in denen es darum gehen soll, den Hausbesitzer zum Dämmen von seinen Haus zwingen zu wollen. Doch wie soll dieser Dämmzwang in der Realität ausgeführt und kontrolliert werden und wie kann der Hausbesitzer sich von vornherein von der finanziellen Bürde der Sanierung befreien. Immerhin wird bei Nichtbefolgen mit einem Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro gedroht. Im Folgenden gebe ich ein paar Hinweise zu den Rechten von Hausbesitzern für den Fall, dass man nicht der Meinung der Bundesregierung ist.

Energieeffizienz Wärmeschutz

Hausdach mit schneefreien FächenStichtag ist der 31. Dezember 2011. Bis zu diesem Tag müssen alle Besitzer eines Altbaus entsprechend einer Vorschrift in der Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahre 2009 ihr Haus nach oben hin gegen die schlimmsten Wärmeverluste gedämmt haben. Vorgeschrieben ist in der EnEV 2009 ein Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) von 0,24 W/(m²K) oder weniger für oberste Geschossdecken bzw. Dächer. Davon betroffen sind theoretisch etwa 15 Millionen Einfamilien-, Zweifamilien und Reihenhäuser in Deutschland, die vor dem Jahre 2001 errichtet wurden, also bevor eine Wärmedämmung der entsprechenden Bauteile in Neubauten bindend wurde.

Energieeffizienz Modernisierung

Die Bemühungen des BMVBS um das nachhaltige Bauen und seine Zertifizierung nehmen weiter an Fahrt auf. Nachdem im Dezember 2009 bereits aktuelle Steckbriefe zu den einzelnen Nachhaltigkeitskriterien sowie Gewichtungsfaktoren für die einzelnen Parameter im zugehörigen Portal des BMVBS veröffentlicht wurden, ist mit Datum vom 15.04.2010 die „Bekanntmachung über die Nutzung und die Anerkennung von Bewertungssystemen für das nachhaltige Bauen“ erschienen. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 07.05.2010.

Energieeffizienz

Wie führt man die Randdämmung der Bodenplatte einer Industriehalle richtig aus?

Zur Beantwortung dieser Frage will ich mal ein wenig weiter ausholen. Zunächst mal sind ja verschiedene Anforderungen zu erfüllen. Als erstes wäre da die Energieeinsparverordnung 2009. Für die wärmedämmtechnische Qualität der Bodenplatte sind die Mindestanforderungen in EnEV 2009, Anlage 2, Tabelle 2 (unter Beachtung von Anlage 2, Abs. 2.3) zu beachten. Da hier Mittelwerte zu überprüfen sind, bleibt zunächst einmal ein bestimmter Handlungsspielraum für die Ausführung einzelner Teilbereiche.

Baukonstruktionen Wärmeschutz