Das wesentliche Ziel des öffentlich-rechtlich geforderten Wärmschutznachweises lag ursprünglich einmal darin, den Energiebedarf von Gebäuden auf einfache Art und Weise vergleichbar zu machen. Dazu gab es ein einfaches Rechenverfahren und vorgegebene Standard-Randbedingungen. Das Ergebnis wurde als zumindest größenordnungsmäßig korrekt akzeptiert und abgeheftet. Solange es Wärmeschutzverordnungen gab, wurde nicht einmal die Anlagentechnik hinterfragt, da es beim Wärmeschutznachweis ausschließlich um die Qualität der Gebäudehülle ging. Seit es Energieeinsparverordnung gibt, ist dies alles ein wenig komplizierter.
Jahr: <span>2011</span>
Alles hat sein Verfallsdatum. Die Butter im Kühlschrank, die Batterie in der Fernbedienung und auch Bauteile eines Gebäudes. Bei Letzteren lässt der Verfall allerdings hoffentlich ein wenig länger auf sich warten. Und man kann einiges gegen den Verfall tun, indem man die Bauteile regelmäßig Instand hält. Wogegen man mit Farbe oder Dichtmasse jedoch nicht viel tun kann sind konstruktionsbedingte Schwachstellen. Diese äußern sich gerade bei Fenstern auch für den Laien relativ deutlich, meist in Form von sogenannten Wärmebrücken. Doch was versteht man unter diesem Begriff und was kann man gegen Wärmebrücken tun?
„Energieeffizient Bauen“, ein Schlagwort in jedem Planungsprozess und schon lange eines der beliebteren Förderprogramme der KfW.
Die Anforderungen der KfW an ein Effizienzhaus beziehen sich traditionell auf den Jahres-Primärenergiebedarf und die energetische Qualität der Gebäudehülle. Messlatte sind die entsprechenden Anforderungswerte der Energieeinsparverordnung (EnEV). Eine kleine Abweichung gibt es aber dann doch: Während in der Energieeinsparverordnung relativ moderate Mindestanforderungen für die Gebäudehülle gestellt werden, bezieht sich die entsprechende Anforderung der KfW auf die (erheblich bessere) Ausführung des Referenzgebäudes (das sogenannte Referenzgebäude stellt in der EnEV den Maßstab für den Nachweis des Jahres-Primärenergiebedarfs der) gemäß EnEV.
Die Anforderungen der KfW an ein Effizienzhaus beziehen sich traditionell auf den Jahres-Primärenergiebedarf und die energetische Qualität der Gebäudehülle. Messlatte sind die entsprechenden Anforderungswerte der Energieeinsparverordnung (EnEV). Eine kleine Abweichung gibt es aber dann doch: Während in der Energieeinsparverordnung relativ moderate Mindestanforderungen für die Gebäudehülle gestellt werden, bezieht sich die entsprechende Anforderung der KfW auf die (erheblich bessere) Ausführung des Referenzgebäudes (das sogenannte Referenzgebäude stellt in der EnEV den Maßstab für den Nachweis des Jahres-Primärenergiebedarfs der) gemäß EnEV.
Was bei Neubauten möglich ist, gilt nun auch für Sanierungen: energetische Modernisierungen von Mehrfamilienhäusern rechnen sich – sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter. Bis zu dem energetischen Standard des KfW-Effizienzhaus 70 kann der Energieverbrauch nicht sanierter Altbauten verringert werden, ohne dass die Warmmiete wegen der Baukosten erhöht werden muss. Der Vermieter kann die Investitionskosten also rentabel auf die Kaltmiete umlegen und der Mieter profitiert von den geringeren Heizkosten. Voraussetzung hierfür sind die Kopplung der energetischen Maßnahmen mit sowieso anstehenden Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie eine gute Planung und Ausführung des Gebäudes.
Lange Zeit wurde das Erdbebenrisiko sozusagen als naturgegeben erachtet. Man ging wohl davon aus, dass die Folgen der Bodenbewegungen für die Bauwerke einfach hingenommen werden müssen. In den letzten Jahrzehnten lernte man dank intensiver Forschung immer besser, wie man die Erdbebensicherheit von Bauwerken deutlich erhöhen kann. Angesichts der (folgen-)schweren Erdbeben der letzten Jahre in Sumatra, Chile, Haiti und nun in Japan ist das bestimmt auch nicht zu früh.
Und wieder ein Beitrag zum Thema „Wenn man die Normung auf die Menschheit los lässt“. Eigentlich nichts Neues, denn unbrauchbare oder wenigstens unsinnige Normen, an die wir uns als Bauleute in der Regel halten müssen, gibt es bereits zur Genüge. Diesmal geht es um die DIN 1946-6 vom Mai 2009, die Aussagen zur Lüftung von Wohnungen trifft und zu der gestern in der Onlineausgabe der Welt auch ein netter Artikel erschienen ist. Grund genug, doch einmal ein wenig näher über den Sinn und Unsinn dieser Norm nachzudenken… immerhin gehen die Normenmacher ja mit dem Ziel an die Sache, das Wachstum von Schimmelpilzen in Wohnungen vermeiden zu wollen.
In den frostigen Wintermonaten denken viele sehnsüchtig an ihren letzten Urlaub zurück. Spanien, Thailand, Karibik. Viel Sonne, angenehme Temperaturen (ja, ok, vielleicht war es hier und da doch ein wenig zu warm…), Meer, Strand, Palmen. Und jetzt sitzen wird alle wieder im grauen Deutschland. Wie niederschmetternd! Doch den Hauch von Südsee gibt es auch für die heimischen Breitengrade. Möglich macht es ein Wintergarten. Bevor Eigenheim und Bewohner aber in behagliche Wärme und Licht eintauchen können, gilt es einiges zu beachten. Denn der Anbau eines Wintergartens ist nicht nur eine finanzielle Frage sondern muss auch behördlich genehmigt werden. Von daher sollte ein solches Projekt gut geplant und mit einem zuverlässigen Partner durchgeführt werden.
Einen interessanten Beitrag muss ich zum Thema Brandschutz dann doch noch schreiben. Es geht dabei im gewissen Sinne noch einmal um vorbeugenden Brandschutz, so man denn die Sorgen europäischer Feuerwehrmänner großzügig interpretiert. Denn diese haben nach ihrem Gewerkschaftstreffen der European Fire Fighters Unions Alliance (EFFUA) letzte Woche in Helsinki eine Stellungnahme veröffentlicht, wie ich sie in dieser Deutlichkeit jedenfalls noch nicht vorher gelesen habe.