Es strömt so schön im Aufzugsschacht

Immer wieder erreicht mich mit wechselndem Wortlaut dieselbe Frage zur EnEV, was zeigt, dass es eine gewisse Verunsicherung zu dieser Thematik gibt:
Wie ist im EnEV-Nachweis damit umzugehen, wenn in Aufzugschächten ständig offen stehende Entrauchungsöffnungen vorgesehen werden, weil die Mehrkosten für die gedämmte Ausführung gescheut werden?

Eigentlich ist die Frage schnell beantwortet, da dieser Fall in der Staffel 11 der Auslegungsfragen des DIBt behandelt wird:

Die Anforderungen nach § 6 Absatz 1 EnEV sollen sicherstellen, dass nach Fertigstellung des Gebäudes unnötiger Wärmeverlust durch Ex- und Infiltration über Gebäude- und Montagefugen oder sonstige Leckagen in der wärmeübertragenden Umfassungsfläche vermieden werden. Geplante Undichtigkeiten, die aufgrund anderer ordnungsrechtlicher Anforderungen für den bestimmungsgemäßen Betrieb des Gebäudes eingebaut werden müssen und der dort vorgesehenen Größe entsprechen, werden von dieser Dichtheitsanforderung nicht erfasst.

Insofern ist auch nach aktueller EnEV aus sich der öffentlich-rechtlichen Vorgaben eine dauerhaft geöffnete Entrauchungsöffnung zulässig, obwohl viele Anbieter automatisch geregelter Vorrichtungen dies auf ihren Internetseiten gern mal anders sehen und die DIBt-Auslegung einfach mal unterschlagen. Gemäß den Auslegungen des DIBt dürfen solche planmäßigen Löcher bei einem Luftdichtheitstest sogar verschlossen werden:

Bei der Nutzung des Prüfverfahrens nach der DIN EN 13829 (Anlage 4 EnEV) dürfen nichtverschließbare Öffnungen abgedichtet werden. Verschließbare Öffnungen sind zu schließen.

Ob ein Loch in der gedämmten Hülle heutzutage aber energetisch sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Es ist sicherlich schon anschaulich klar, dass aufgrund undichter Aufzugstüren sowie der Kamin- und Pumpwirkung im Schacht der Energieverlust solcher archaischer Lösungen gigantisch ist. Wer es ausrechnen will (keine Gewähr für die Richtigkeit der Ergebnisse), findet in den Tiefen des Internet auch hierfür einen Onlinerechner.

Im Übrigen führt auch das DIBt weiter aus:

Unbeschadet davon gibt es sinnvolle technische Möglichkeiten, derartige Öffnungen/Einrichtungen verschließbar auszuführen. Auch Rauchabzugsöffnungen sind in der Regel geschlossen und können durch zweckdienliche Detektion oder manuell gesteuert geöffnet werden. Damit kann die Dichtheit der wärmetauschenden Umfassungsfläche hinreichend sichergestellt werden, obgleich die EnEV dies gesetzlich nicht fordert.

Fazit:

Auch ein Loch als Entrauchungsöffnung ist nach wie vor zwar baubar, aber vollkommen unsinnig. Es stehen erprobte, automatische Systeme zur Verfügung. Die Mehrkosten amortisieren sich innerhalb von wenigen Jahren.


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