Bundesrat stoppt Sanierungsförderung (updated)

Die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP haben Anfang Juni einen Gesetzentwurf vorgelegt, bei dem löblicherweise Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden staatlich bzw. steuerlich gefördert werden sollen. Im Begleitschreiben zum Entwurf heißt es, dass das anspruchsvolle Ziel einer nachhaltigen Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2020 ohne Atomkraft nur zu erreichen sei, wenn zusätzliche Anreize zur energetischen Gebäudesanierung geschaffen werden. Unter dem Punkt „Alternativen“ steht dann dort: Keine.

Die Förderung bezieht sich – wie die vergleichbaren Förderprogramme durch die KfW Bankengruppe – auf Wohngebäude. Gefördert werden sollen Gebäude, die vor 1995 gebaut wurden. Eine Förderung setzt voraus, dass durch die jeweiligen Maßnahmen der Energiebedarf des Gebäudes erheblich verringert wird. Dies ist durch die Bescheinigung eines Sachverständigen nachzuweisen. Gefördert werden soll über eine erhöhte steuerliche „Absetzungen für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen“ sowie durch „Steuerbegünstigungen für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden“.

Die öffentliche Hand, also Bund, Länder und Gemeinden, sollen dafür 1,5 Milliarden Euro bis 2016 bereit stellen. Doch die Bundesländer lehnten im Bundesrat eine solche Kostenverteilung nun ab. Sie wollen stattdessen, dass der Staat für alle Ausgaben aufkommt, obwohl sie selber durch eine erhöhte Nachfrage nach Produkten, Handwerk und Dienstleistungen an der Förderung am meisten profitieren würden. Immerhin wollen die Länder auch nicht, dass die steuerlich förderfähigen Kosten auf den Mieter abgewälzt werden. Weiterhin sehen sie die geplanten Mittel nicht als ausreichend an, um die vorgesehene Sanierungsquote von 2% jährlich erfüllen zu können.

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU), die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben die Bundesländer bereits dazu aufgefordert, sich in der Frage der Verteilung der Kosten schnell zu einigen. Sie sehen bei einem Scheitern der Förderung eine schnelle Energiewende ernsthaft gefährdet. Durch die Motivation einer steuerlichen Förderung von Gebäudesanierungen kann ein echter Boom ausgelöst werden. Hierzu der NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller:

Ohne den Gebäudesektor sind die Klimaschutzziele der Bundesregierung nicht erreichbar. Eine echte Energiewende kann es nur geben, wenn die energetische Gebäudesanierung voran getrieben wird. Steuerliche Anreize sind zwar nur ein Baustein, dafür aber ein wesentlicher, um die Sanierungsrate im Gebäudebestand zu erhöhen. Eine alleinige Verdopplung der Sanierungsrate reicht jedoch nicht aus.

Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund kritisiert ebenfalls die Ablehnung des Gesetzentwurfs durch den Bundesrat. Gleichzeitig weist der Generalsekretär Andreas Stücke aber auch darauf hin, dass das Anforderungsniveau im Entwurf zu hoch angesetzt sei. Demnach sollen nur die Sanierungsvorhaben gefördert werden, deren Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) 85% des errechneten Wertes für das entsprechende Referenzgebäude nach Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht überschreiten. Für Stücke ist dies ein Wert, der im sanierten Altbau regelmäßig nicht zu erreichen ist. Er schlägt stattdessen einen Wert von 115% vor. Auch soll die Reichweite der Förderung von einer kompletten Sanierung auf einzelne Maßnahmen ausgeweitet werden.

Nun ist am Bundestag den Vermittlungsausschuss anzurufen, um das Gesetz doch noch in Kraft treten zu lassen.

Für mich stellt sich allerdings mal wieder die Frage: Warum zum Geier wird, statt eine neue Förderinitiative zu etablieren, nicht die Förderung über die staatliche KfW Bankengruppe ausgebaut, sondern dort über weitere Streichungen diskutiert? Der Verbraucher wird wieder einmal mit einer neuen Förderoption konfrontiert bzw. dadurch komplett verwirrt und weiß bald gar nicht mehr, wie viel Geld er bei einer Sanierung heute wirklich sparen kann.

Liebe Bundesregierung, unterlasse es doch bitte ein einziges Mal dein eigenes Süppchen zu kochen. Die Wähler würden es dir noch mehr danken, wenn du endlich die Verwirrung im Förderdschungel Bau abschaffen würdest.

Update: Wie heute (11.8.) aus Kreisen der Bundesregierung bekannt wurde, wird diese wegen der Ablehnung des Sanierungsgesetzes durch die Bundesländer nicht den Vermittlungsausschuss anrufen wollen. Stattdessen überlegt man, ob man den Teil der Sanierungsförderung, der vom Bund bereit gestellt werden sollte, nicht der staatlichen Bankengruppe KfW für deren Förderungsarbeit zur Verfügung stellen sollte. Dabei handelt es sich immerhin auch um knappe 700 Millionen Euro.

Update: Und gestern (13.9) gibt es dann die Meldung in der Passauer Neue Presse, dass die Absicht des Landes Baden-Württemberg den Vermittlungsausschuss anzurufen bei den anderen Bundesländern nun doch Zustimmung findet und heute im Bundeskabinett abgesegnet werden soll. Na, Hauptsache ist doch, dass die Gelder irgendwann freigegeben und dann vernünftig eingesetzt werden.

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