Reflektiert betrachtet

Reflektierende WärmedämmungÜber die Möglichkeiten und Herausforderungen reflektierender Dämmstoffe habe ich ja schon ausführlich berichtet. Auch über Aussagen von Produzenten im Hinblick auf wärmedämmtechnische Eigenschaften dieser Produkte. Versprochen wird viel, jedoch können unabhängige Untersuchungen diese Versprechen bisher nicht bestätigen. Darum wurde einem Produzenten reflektierender Dämmstoffe schon im Jahre 2008 durch eine Gerichtsurteil untersagt, entsprechende Aussagen zu veröffentlichen bzw. damit zu werben. Reflektiert betrachtet wahrscheinlich ein gerechtes Urteil – sollte man meinen.

Dieser Ansicht war der Produzent natürlich nicht. Es ist aber im Sinne einer nachhaltigen Optimierung vom Umsatzzahlen auch zu verlockend damit zu werben, dass eine 3 cm dicke, mehrschichtige Folie besser dämmt als 20 cm Mineralwolle.

Wie erwähnt, konnten diese und andere Behauptungen von unabhängiger Seite nicht bestätigt werden, und das Gerichtsurteil von 2008 war gültig. Bis es nun zu einem erneuten Verfahren vor dem Landgericht Verden kam. In der Konsequenz bleibt das alte Urteil allerdings bestehen, da der Produzent das Gericht nicht mit neuen Argumenten davon überzeugen konnte, dass die seinerzeit gemachten Versprechen einen hinreichenden Wahrheitsgehalt enthielten.

Es bleibt also alles beim alten… oder nein, nicht ganz. Anstatt sich eines direkten Vergleichs zwischen den Produkten zu bedienen, wählt der Produzent nun zwei Fragestellungen in seiner Werbung:

WLZ (λ) 0,003 W/m·K für Ihre energieeffiziente Gebäudehülle?
3 cm Wärmereflexionsstoff (…) oder 40 cm konvektive Dämmung aus MW/PS/PU?

Ich bin leider (oder vielleicht auch Gott sei Dank…) kein Jurist, aber kann es nicht sein, dass so gestellte Fragen beim potentiellen Dämmstoffkäufer falsche Erwartungen wecken?

Schaut man sich die ebenfalls (und verständlicherweise) zu Werbezwecken genutzte Europäische Technische Zulassung (ETA) des Produktes an (bei der Erteilung 2012 war es noch eine Zulassung, heute steht das „A“ für „assessment“ = Bewertung), kommen dem fachkundigen Leser zudem leise Zweifel an der Arbeit der zulassenden Stelle bzw. der Stellen, da eine ETA vor einer Erteilung den Zertifizierungsbehörden aller europäischen Mitgliedsstaaten zur Kontrolle zugesandt wird (für Deutschland das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt). In der deutschen Übersetzung des TZÚS Praha steht dort in der Produktbeschreibung:

Im Winter kommt es zu keinen Wärmeverlusten aus den Gebäuden, im Sommer wird der Wärmeeinfall minimiert.

Ist da wirklich keinem der Experten, die sich in Europa mit Produktzulassungen für den Baubereich beschäftigen, aufgefallen, dass es sich hierbei um eine ziemlich absolute Aussage handelt, die eher einer Werbefloskel als einer objektiven Produktbeschreibung ähnelt? Auch möchte ich die im weiteren aufgestellte Behauptung bezweifeln, dass bei einer bevorzugten Montage auf der Warmseite einer Konstruktion „kein Dampfkondensationsrisiko“ besteht.

Wenn ich nun noch den nach EN 12667 gemessenen und in der ETA dokumentierten Wärmedurchlasswiderstand des Produktes von 0,95 m²·K/W mit der Dicke des Produktes in eine Wärmeleitfähigkeit umrechne, komme ich auf knapp 0,03 W/(m·K). Dieser Wert liegt erfahrungsgemäß nicht im Bereich des Unmöglichen, aber was stand hierzu noch in der Werbung? Ahh ja, 0,003 W/(m·K). Macht aber keinen Unterschied, weil die dämmende Wirkung des Produktes ja sowie nicht mit einem herkömmliche Plattenmessgerät nach EN 12667 bestimmt werden kann (Achtung: Zynismus!). Rein informativ wird hierzu zusätzlich noch ein weiterer Wärmedurchlasswiderstand angegeben, bestimmt im Heizkasten nach EN ISO 8990. Demnach erreicht das System (nicht das Produkt!) 2,07 m²·K/W.

Mal ehrlich, welchen Schluss soll der fachunkundige Kunde aus solchen widersprüchlichen Angaben ziehen? Der Hersteller nutzt in seiner Werbung Produkteigenschaften, die durch die offizielle Europäische Zulassung nicht dokumentiert werden können, schreibt aber auf seine Fahnen, dass das Produkt europäisch zugelassen ist.

Reflektiert betrachtet kommt es mir so vor, als wenn wir hier um ein wenig mehr als nur ein Gerichtsurteil reden müssten… vielleicht schon in einem der nächsten Blogposts.

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