
Schlagwort: <span>18599</span>
Seit Einführung der letzten Ausgabe der Energieeinsparverordnung (EnEV) hat sich die Ausfertigung eines Energieausweises nicht unbedingt vereinfacht. Im Gegenteil, denn auch der Primärenergiebedarf von Wohngebäuden sollte nun nach DIN V 18599 bestimmt werden. Zu einer Verschärfung des Anforderungsniveaus von etwa 30% kam auf den Planer also noch erschwerend ein kompliziertes Rechenverfahren zu, dessen Genauigkeit sogar von der KfW als Grundlage von Kreditvergaben anzweifelt wird. Hierüber hat sich das baden-württembergische Wirtschaftsministerium einmal Gedanken gemacht und das Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP) mit der Ausarbeitung einer weniger komplizierten Alternative beauftragt.

In einem ziemlich deftigen Schritt hat die KfW-Bank am heutigen Tag die Anwendung der Normenreihe der DIN V 18599 als Nachweisgrundlage für KfW-Anträge bis auf weiteres verboten. Hintergrund ist nicht die Norm selbst, sondern die deutlichen Ergebnisabweichungen zwischen den zur Nachweisführung benötigten Softwarelösungen. Die KfW-Bank äußert sich auf Ihrer Internetseite wie folgt: