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Bauhelm Sicherheitshelm auf dem KopfEin Bauprojekt ist eine langwierige und kostspielige Angelegenheit, die auch mit der Fertigstellung des Gebäudes noch nicht abgeschlossen sein muss. Nachdem die Arbeit der teilnehmenden Unternehmen abgenommen wurde, beginnt für den Bauherrn die Gewährleistungsfrist. Diese dauert bei Gebäuden 5 Jahre für BGB-Verträge und 4 Jahre, wenn ein Vertrag nach VOB vereinbart wurde. Während dieser Zeit können vorher nicht bemerkte oder zum Abnahmezeitpunkt noch nicht aufgetretene Mängel für den Bauherren hohe Kosten verursachen. Über die gesetzlich geregelte Gewährleistung sind diese jedoch abgesichert. Doch wie kann der Bauherr sich dagegen sichern, dass beteiligte Handwerksunternehmen vor Ablauf der Gewährleistungsfrist in Insolvenz gehen?

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Still stehender Betonmischer auf BaustelleDie Fälle, in denen der Bauträger pleitegeht und Insolvenz anmeldet, häufen sich. Sie sind der Alptraum eines jeden Bauherrn. Denn egal, wie gut ein Bauvertrag abgesichert ist, auf jeden Fall gehen viel Zeit und Geld verloren. Das Schlimme daran ist auch, dass bei der Wahl des Bauträgers oft weder Vorsicht noch Weitsicht helfen. Bei einer Pleite des beauftragten Bauunternehmens steht der Bauherr im ersten Moment vor einem ziemlich großen Problem. Es gibt jedoch Möglichkeiten, um aus dieser Lage halbwegs glimpflich heraus kommen zu können.

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