Schlagwort: <span>DIN EN 13501</span>

Richterhammer vor europäischer Flagge FahneEntsprechend der seit letztem Jahr gültigen Bauproduktenverordnung (BauPVo, EU 305/2011) darf jedes Bauprodukt, das ein CE-Kennzeichen besitzt, auch in Deutschland ohne weitere Auflagen vertrieben und eingesetzt werden. Das gilt für Türen und Bodenbeläge genauso wie für Wärmedämmstoffe und Brandschutzklappen. Doch in Deutschland fordert das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) auch für so gekennzeichnete Produkte die Anerkennung über allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Ü-Zeichen. Gegen diese disharmonischen Regeln klagt die Europäische Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof, der am 16. Oktober über die Zukunft von Bauregellisten & Co. entscheiden will. Der Ausgang könnte bedeutungsvoll werden.

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