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Chinesische Flagge auf Solarzellen SolarmodulenEin einflussreiche Handelszone wie die Europäische Union hat ganz sicher ihre wirtschaftlichen Vorteile. Das gilt insbesondere, wenn es darum geht, lukrative Handelsabkommen abzuschließen oder heimische Firmen und damit Arbeitsplätze durch die Erhebung von Zoll auf bestimmte Waren zu schützen. Letzteres beabsichtigt die EU-Kommission nun zum Schutz europäischer Solarzellenhersteller zu tun, denn chinesische Solarzellen sind seit Jahren zu Dumpingpreisen in der EU erhältlich.

Finanzierung Förderprogramme

Buchstaben C und EDie bisherige Bauproduktenrichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG) wurde von der Bauproduktenverordnung (BauPVo, Verordnung EU 305/2011) abgelöst… wir haben bereits darüber berichtet. Die neue Verordnung wurde hierzu im April im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Hersteller von Bauprodukten haben nun bis zum 1. Juli 2013 Zeit, sich den neuen Aufgaben bezüglich einer CE-Kennzeichnung ihrer Produkte zu stellen. Und davon hat die Europäische Kommission sich einige einfallen lassen. Die gute Nachricht ist allerdings, dass alle Bauprodukte, die bis zum 30. Juni 2013 nach der bis dahin immer noch in vollem Umfang gültigen Bauproduktenrichtlinie zertifiziert wurden, ebenfalls frei in der EU vermarktet werden dürfen.

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