Was passiert, wenn man den Energieverbrauch von 10 baugleichen Gebäuden mit identischer Nutzung misst? Richtig, man erhält mindestens 11 Ergebnisse. Warum? Weil die theoretischen Annahmen zur Berechnung des Energiebedarfs nach den geltenden Bestimmungen eine unüberwindbare Hürde haben: den Nutzer. Dessen Einfluss kann nicht schematisiert werden. Lüftungsverhalten, als angenehm empfundene Raumtemperaturen, die Dauer eines Duschbades – all dies muss pauschal in Energieberechnungen einfließen, hat aber einen entscheidenden Einfluss auf die Ergebnisse.
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Nein, ich will in diesem Beitrag nicht wieder auf Medienberichten der letzten Monate rumreiten, in denen die Brandsicherheit von Wärmedämmverbund-systemen (WDVS) anprangert wird. Ich möchte einen Schritt weiter gehen und über die Brandsicherheit moderner Gebäude schreiben, die unter Einhaltung aktueller Normen und Richtlinien erbaut wurden. Mein Postulat: Die Einhaltung von Richtlinien ist nicht immer mit dem Begriff ‚Sicherheit‘ gleichzusetzen. Der Brandschutz moderner Materialien und Bausysteme lässt sich in unserer Zeit nicht ausreichend durch normierte Testmethoden absichern. Das gilt insbesondere für Gebäude, die unter den Aspekten Energieeinsparung und Nachhaltigkeit entworfen wurden.
Entsprechend der seit letztem Jahr gültigen Bauproduktenverordnung (BauPVo, EU 305/2011) darf jedes Bauprodukt, das ein CE-Kennzeichen besitzt, auch in Deutschland ohne weitere Auflagen vertrieben und eingesetzt werden. Das gilt für Türen und Bodenbeläge genauso wie für Wärmedämmstoffe und Brandschutzklappen. Doch in Deutschland fordert das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) auch für so gekennzeichnete Produkte die Anerkennung über allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Ü-Zeichen. Gegen diese disharmonischen Regeln klagt die Europäische Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof, der am 16. Oktober über die Zukunft von Bauregellisten & Co. entscheiden will. Der Ausgang könnte bedeutungsvoll werden.
Über die Genauigkeit der Berechnung von Energiekosten für Gebäude ist bisher schon viel geschrieben und diskutiert worden. Immer wieder wird bei solchen Diskussionen Kritik an der Realitätsnähe von Berechnungsergebnissen laut. Stimmen diese im Einzelfall nur zufällig, weil gewisse Randbedingungen durch Nutzungsgewohnheiten von Bewohnern eines Gebäudes ebenso zufällig getroffen wurden? Oder kann man wirklich von einem statistischen Mittel ausgehen? Doch wie breit deckt dieses dann auch Variationen im realen Verbrauch ab? Bei der Erarbeitung der Energieeinsparverordnung (EnEV) darf man neben dem berechneten Energiebedarf daher auch auf den tatsächlichen Energieverbrauch als Kennwert für die energetische Qualität eines Gebäudes zurückgreifen.