Der Computer und das Internet haben die Welt revolutioniert. Heutzutage gibt es elektronische Hilfestellungen in fast jedem Bereich des alltäglichen Lebens. Auch ein Handwerker muss nicht mehr alles mühsam per Hand ausfüllen, aufsetzen oder durch persönliche Kontrolle überwachen. Terminplanung, Kommunikation und Buchhaltung sind wohl die Bereiche, in denen einem Handwerksbetrieb die meiste Arbeitszeit verloren geht. Statt auf dem Bau oder in der Werkstatt müssen viele Stunden im Büro verbracht werden. Durch Software-Unterstützung – und dabei geht es nicht nur um kleinere Apps – wird all dies zeit- und kosteneffizienter sowie übersichtlicher geregelt.
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Länger schon war darauf gewartet worden. Nun ist es endlich soweit. Die KfW hat mit den neuen Merkblättern „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“ ab Juni 2011 die Berechnung von KfW-Effizienzhäusern gemäß DIN V 18599 unter bestimmten Randbedingungen wieder freigegeben.
In einem ziemlich deftigen Schritt hat die KfW-Bank am heutigen Tag die Anwendung der Normenreihe der DIN V 18599 als Nachweisgrundlage für KfW-Anträge bis auf weiteres verboten. Hintergrund ist nicht die Norm selbst, sondern die deutlichen Ergebnisabweichungen zwischen den zur Nachweisführung benötigten Softwarelösungen. Die KfW-Bank äußert sich auf Ihrer Internetseite wie folgt: