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In einem ziemlich deftigen Schritt hat die KfW-Bank am heutigen Tag die Anwendung der Normenreihe der DIN V 18599 als Nachweisgrundlage für KfW-Anträge bis auf weiteres verboten. Hintergrund ist nicht die Norm selbst, sondern die deutlichen Ergebnisabweichungen zwischen den zur Nachweisführung benötigten Softwarelösungen. Die KfW-Bank äußert sich auf Ihrer Internetseite wie folgt:

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