Schlagwort: <span>Wärmebedarf</span>

Das wesentliche Ziel des öffentlich-rechtlich geforderten Wärmschutznachweises lag ursprünglich einmal darin, den Energiebedarf von Gebäuden auf einfache Art und Weise vergleichbar zu machen. Dazu gab es ein einfaches Rechenverfahren und vorgegebene Standard-Randbedingungen. Das Ergebnis wurde als zumindest größenordnungsmäßig korrekt akzeptiert und abgeheftet. Solange es Wärmeschutzverordnungen gab, wurde nicht einmal die Anlagentechnik hinterfragt, da es beim Wärmeschutznachweis ausschließlich um die Qualität der Gebäudehülle ging. Seit es Energieeinsparverordnung gibt, ist dies alles ein wenig komplizierter.

Energieeffizienz Gebäudetechnik

„Energieeffizient Bauen“, ein Schlagwort in jedem Planungsprozess und schon lange eines der beliebteren Förderprogramme der KfW.

Die Anforderungen der KfW an ein Effizienzhaus beziehen sich traditionell auf den Jahres-Primärenergiebedarf und die energetische Qualität der Gebäudehülle. Messlatte sind die entsprechenden Anforderungswerte der Energieeinsparverordnung (EnEV). Eine kleine Abweichung gibt es aber dann doch: Während in der Energieeinsparverordnung relativ moderate Mindestanforderungen für die Gebäudehülle gestellt werden, bezieht sich die entsprechende Anforderung der KfW auf die (erheblich bessere) Ausführung des Referenzgebäudes (das sogenannte Referenzgebäude stellt in der EnEV den Maßstab für den Nachweis des Jahres-Primärenergiebedarfs der) gemäß EnEV.

Energieeffizienz