
Schlagwort: <span>Wohngebäude</span>


Die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP haben Anfang Juni einen Gesetzentwurf vorgelegt, bei dem löblicherweise Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden staatlich bzw. steuerlich gefördert werden sollen. Im Begleitschreiben zum Entwurf heißt es, dass das anspruchsvolle Ziel einer nachhaltigen Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2020 ohne Atomkraft nur zu erreichen sei, wenn zusätzliche Anreize zur energetischen Gebäudesanierung geschaffen werden. Unter dem Punkt „Alternativen“ steht dann dort: Keine.
Seit Einführung der letzten Ausgabe der Energieeinsparverordnung (EnEV) hat sich die Ausfertigung eines Energieausweises nicht unbedingt vereinfacht. Im Gegenteil, denn auch der Primärenergiebedarf von Wohngebäuden sollte nun nach DIN V 18599 bestimmt werden. Zu einer Verschärfung des Anforderungsniveaus von etwa 30% kam auf den Planer also noch erschwerend ein kompliziertes Rechenverfahren zu, dessen Genauigkeit sogar von der KfW als Grundlage von Kreditvergaben anzweifelt wird. Hierüber hat sich das baden-württembergische Wirtschaftsministerium einmal Gedanken gemacht und das Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP) mit der Ausarbeitung einer weniger komplizierten Alternative beauftragt.

Vor kurzen hatte ich hier ja bereits ein wenig über Alternativen zur guten alten Glühbirne geschrieben. Das soll Anlass genug sein, um im vierten Teil der Reihe „Energiesparen für Jedermann“ auch einmal die Situation der Beleuchtung in Gebäuden zu durchleuchten. Schließlich wird von Seiten der Medien und der Politik gerade diese Energiesparmöglichkeit immer wieder ausdrücklich genannt. Aber was bringen uns LED & Co. wirklich?

