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Gebäudezonierung nach DIN V 18599DIN V 18599 ist als Steckenpferd etlicher politisch aktiver Baufachleute, die sich vorrangig mit Energie beschäftigen, in letzter Zeit deutlich in die Kritik geraten. Nicht zuletzt trug die Weigerung der KfW dazu bei, Ergebnisse von Berechnungen nach DIN V 18599 als Grundlage für finanzielle Zuschüsse zuzulassen. Auf der einen Seite versuchen nun Hersteller von Software für Berechnungen, die den Vorgaben von DIN V 18599 entsprechen soll(t)en, Methoden und Kniffe zu entwickeln, wie sie ihre Programme besser und genauer rechnen lassen können. Auf der anderen Seite sorgen vorgenannte Bau-Politiker mit einer Novelle der DIN V 18599 dafür, dass für den Anwender alles einfacher wird. So auf jeden Fall der Plan.

Energieeffizienz

Seit Einführung der letzten Ausgabe der Energieeinsparverordnung (EnEV) hat sich die Ausfertigung eines Energieausweises nicht unbedingt vereinfacht. Im Gegenteil, denn auch der Primärenergiebedarf von Wohngebäuden sollte nun nach DIN V 18599 bestimmt werden. Zu einer Verschärfung des Anforderungsniveaus von etwa 30% kam auf den Planer also noch erschwerend ein kompliziertes Rechenverfahren zu, dessen Genauigkeit sogar von der KfW als Grundlage von Kreditvergaben anzweifelt wird. Hierüber hat sich das baden-württembergische Wirtschaftsministerium einmal Gedanken gemacht und das Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP) mit der Ausarbeitung einer weniger komplizierten Alternative beauftragt.

Energieeffizienz Wärmeschutz

Logo der Gütegemeinschaft 18599Vor mehr als 2 Monaten hatte sich die KfW-Förderbank bereits dazu entschlossen, Berechnungen zum KfW-Effizienzhaus auf Basis der DIN V 18599 bis auf weiteres wegen zu großer Abweichungen der Ergebnisse nicht mehr zu akzeptieren. Gleichzeitig wurde der Fachverband, d.h. die Gütegemeinschaft 18599, um Nachbesserung der Rechenprogramme gebeten. Diese hat sich nun ihre eigenen Gedanken zum Problem gemacht und auf einem Fachgespräch mit allen Beteiligten am Dilemma vorgestellt.

Energieeffizienz Förderprogramme

In einem ziemlich deftigen Schritt hat die KfW-Bank am heutigen Tag die Anwendung der Normenreihe der DIN V 18599 als Nachweisgrundlage für KfW-Anträge bis auf weiteres verboten. Hintergrund ist nicht die Norm selbst, sondern die deutlichen Ergebnisabweichungen zwischen den zur Nachweisführung benötigten Softwarelösungen. Die KfW-Bank äußert sich auf Ihrer Internetseite wie folgt:

Förderprogramme