
Weiterlesen
An eine reine Nutzungsänderung, also eine Umnutzung eines Gebäudes ohne Erweiterung oder Ausbau zusätzlicher beheizter oder gekühlter Räume und ohne Veränderung von Außenbauteilen, stellt die EnEV keine (neuen) Anforderungen.
Ein Hinweis hierauf an das zuständige Bauamt dürfte also genügen.
Zurück zur Startseite >>>