Häufig wird von Bauämtern bei einer Umnutzung eines Gebäudes standardmäßig ein Energieeinsparnachweis gemäß EnEV 2009 gefordert. Wie die EnEV 2009 bei einer Umnutzung anzuwenden ist, wird in den Auslegungsfragen des DIBt in Staffel 11 erläutert:
An eine reine Nutzungsänderung, also eine Umnutzung eines Gebäudes ohne Erweiterung oder Ausbau zusätzlicher beheizter oder gekühlter Räume und ohne Veränderung von Außenbauteilen, stellt die EnEV keine (neuen) Anforderungen.
Ein Hinweis hierauf an das zuständige Bauamt dürfte also genügen.
Zurück zur Startseite >>>
Super geschriebener und informativer Artikel :-). Eine sehr gute Aufstellung. In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen