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Richterhammer vor europäischer Flagge FahneEntsprechend der seit letztem Jahr gültigen Bauproduktenverordnung (BauPVo, EU 305/2011) darf jedes Bauprodukt, das ein CE-Kennzeichen besitzt, auch in Deutschland ohne weitere Auflagen vertrieben und eingesetzt werden. Das gilt für Türen und Bodenbeläge genauso wie für Wärmedämmstoffe und Brandschutzklappen. Doch in Deutschland fordert das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) auch für so gekennzeichnete Produkte die Anerkennung über allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Ü-Zeichen. Gegen diese disharmonischen Regeln klagt die Europäische Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof, der am 16. Oktober über die Zukunft von Bauregellisten & Co. entscheiden will. Der Ausgang könnte bedeutungsvoll werden.

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Wenn es um den Marktwert von Immobilien geht, sollte man auf sich nur auf gesicherte Zahlen verlassen. Hier steht schließlich viel Geld auf dem Spiel. Wer sich auf den gesunden Menschenverstand statt auf eine fundierte Immobilienbewertung verlässt, kann schnell ein paar Zehntausend Euro verlieren. Oder mehr. Das gilt nicht nur für Käufer von Immobilien, das gilt genauso für die Verkäufer. Zahlt man zu viel? Verlangt man zu wenig? In wie weit kann man sich an Marktpreisen in der Region orientieren? Welche Einflussfaktoren sind für den Preis einer Immobilie sonst noch wichtig?

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Ein Schweizer Offiziersmesser aus dem Hause Wenger ist nun eigentlich keine Erwähnung wert. Schon gar nicht in einem Blog, der sich mit dem Bauwesen im Allgemeinen und Besonderen beschäftigt. Wenn es sich allerdings um das Taschenmesser mit den trefflichen Namen „Giant“ handelt, und man sich die Bewertungen bei Amazon einmal näher durchliest, versteht man besser, warum auch ein Bau-Blog über dieses Messer berichten muss. Anbei also das Bild des Taschenmessers. Bei einem Klick auf das Bild kann man auch alle weiteren Rezensionen lesen.

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