Förderung des Arbeitsschutzes

Bauarbeiter trägt Sicherheitshelm auf HaarenArbeitsschutz ist wichtig für jedes Unternehmen. Vor allem im Handwerk ist dieses Thema aktuell, denn obwohl Unfallzahlen in der Baubranche sinken, geschehen Unfälle hier wesentlich häufiger als in anderen Bereichen, so die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Damit die Häufigkeit und Schwere der Arbeitsunfälle reduziert wird, muss jedes Unternehmen für ausreichend Prävention sorgen. Viele Nachrüstmaßnahmen und Neuanschaffungen werden dabei von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) finanziell bezuschusst. Doch was wird bezuschusst, wie kann man die Förderung beantragen und welche Bedingungen muss man hierfür erfüllen? erfüllen?

Prämien werden generell erst einmal für alle Anschaffungen gewährt, die der Behebung der Gefahrquellen in einem Betrieb dienen. Es handelt sich dabei um Produkte aus folgenden Bereichen, die sich an den Schwerpunkten im Unfall- und Berufskrankheitengeschehen orientieren:

  • Schutz der Atemwege
    Zum Schutz der Atemwege dienen unterschiedliche Filter, die das Einatmen gefährlicher Stoffe verhindern sollen. Dabei geht es bei der BG Bau vorrangig um Filter, die bereits verschmutzte Luft reinigen, aber auch um Vorrichtungen, die die Verschmutzung gar nicht erst zulassen wie Dieselpartikelfilter für Arbeiten in geschlossenen Räumen. Zu letzterer Kategorie gehören auch Entstauber für Reinigungszwecke und zum Absaugen von Maschinen.
  • Baumaschinen und Baustellen-LKW
    Hier geht es um Equipment zum Nachrüsten von Baumaschinen wie Nahbereichsüberwachungssysteme, um das Risiko von Verletzungen im Arbeitsbereich der Maschinen zu reduzieren. Auch Kamerasysteme und Motor-Stopps fallen darunter.
  • Arbeiten in Höhen
    Mehr Sicherheit bei Höhenarbeiten gewährleisten Vorrichtungen wie Leitern, Podeste, Arbeitsbühnen, Absturzsicherungen und anderes Zubehör.
  • Schutz vor elektrischen Gefahren
    Elektrische Erdleitungen können bei Tiefbauarbeiten leicht beschädigt und somit zu einer Gefahrenquelle werden. Solche Kabel kann man einfach mit Kabelortungsgeräten identifizieren. Auch Personenschutzschalter dienen der Gefahrreduktion.
  • Sichere und ergonomische Handmaschinen
    Handmaschinen müssen mit Sicherungen ausgestattet sowie einfach und bequem bedienbar sein. Für Bearbeiten von Metall oder Holz werden beispielsweise Akku-Pendelsäbelsägen, Akku-Handkreissägen oder elektrische Fuchsschwanzsägen gefördert. Bordsteinversetzgeräte dienen ebenfalls der Arbeitserleichterung.
  • Verhaltensprävention
    Bequemes Arbeiten unterstützt sichereres Verhalten. Gefördert wird beispielsweise die Anschaffung von Fliesenlegertischen und Gehörschutz. Aber auch Trainingskurse für Kran- und Maschinenführer werden fallen hierunter.
  • Organisation des Arbeitsschutzes
    Erhöhtes Gefährdungspotential durch Mängel in der Arbeitsschutzorganisation soll durch AMS Bau, ein branchenspezifisches Arbeitsschutzmanagementsystem für Mitgliedsbetriebe der BG Bau, minimiert werden. Andere Maßnahmen wie der Kauf eines Defibrillators werden ebenfalls bezuschusst.

Einige (wenige) Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt werden, um eine Prämie beantragen zu können. Zunächst muss man gewerbliches Mitgliedsunternehmen (ab einem Beschäftigten) der BG Bau sein und einen Beitrag ab 100€ entrichten. Eine Anmeldung kann dabei jederzeit vorgenommen werden. Alternativ kann man ein Unternehmen ohne Beschäftigte sein, das über eine freiwillige Versicherung bei der BG Bau verfügt. Hinzu kommt, dass

  • umgesetzte Maßnahmen noch nicht von der BG BAU bezuschusst worden sein dürfen
  • ein Zuschuss in dem Jahr beantragt worden sein muss, in dem die Maßnahmen durchgeführt/gekauft worden sind (Nachweise über Rechnung, Fotos etc.)
  • Nachrüstung/Erstausstattung von Miet- oder Leasinggeräten sowie Geräten im Flottenmanagement nicht gefördert wird
  • Maßnahmen vor der Beantragung einer Förderung bereits realisiert worden sein müssen

Die Höhe der jährlich realisierbaren Förderungssumme richtet sich dabei im Wesentlichen nach der Art der Mitgliedschaft in der BG Bau.

Art der Mitgliedschaft von bis
Freiwillig versichert (ohne Beschäftigte) 250 Euro
Stufe A1 (Unternehmenseitrag
von 100 bis 249 Euro)
100 Euro
Stufe A2 (Unternehmenseitrag
von 250 bis 15.000 Euro)
250 Euro 5% des Umlagebeitrages
max. 750 Euro
Stufe B (Unternehmenseitrag
von 15.001 bis 100.000 Euro)
750 Euro 2% des Umlagebeitrages
max. 2.000 Euro
Stufe C (Unternehmenseitrag
ab 100.001 Euro)
2.000 Euro 1% des Umlagebeitrages
max. 20.000 Euro

Da die BG Bau vor allem die kleinen Mitgliedsunternehmen der Stufen A1 und A2 fördern möchte, können diese ihre Fördersumme bis zu einer Höhe von 500 € über mehrere Jahre ansparen.

Die Auswahl an Produkten, die von der BG Bau gefördert werden, ist allerdings umfangreich. Das Internet bietet dabei eine große Hilfe und präsentiert übersichtliche Informationen zum BG Bau Förderprogramm als auch zu förderfähigen Produkten. Neben der Förderung durch die BG Bau kann der Kunde dort auch oft direkte Rabatte beim Kauf erzielen.

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2 Comments

  1. alva said:

    na, das foto war wohl auf jeden fall nötig 🙂

    18. Juli 2016

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