Neufassung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) verabschiedet

Am 18.05.2010 wurde durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat die Neufassung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) verabschiedet. Die Veröffentlichung ist für den Juni geplant. Wichtige Inhalte:

  • ab 2021 sollen alle neuen Gebäude in der EU nahezu das Niveau von „Null-Energie-Häusern“ erreichen
  • bei Verkaufs- und Vermietungsanzeigen muss der Energieausweis und die dortigen Kennwerte der Energieeffizienz genannt werden
  • Behörden sollen eine Vorreiterrolle einnehmen und die im Ausweis empfohlenen Sanierungsmaßnahmen innerhalb der 10-jährigen Gültigkeit umsetzen
  • Die Aushangpflicht wird auf Gebäude ab 500 m² Nutzfläche ausgeweitet. Ab 2015 sind dann Gebäude ab 250 m² dran.
Schon weil die EPBD nach zwei Jahren in nationales Recht übernommen sein muss, ist also für 2012 eine neue EnEV zu erwarten. Da die EPBD weiterhin von den Mitgliedsstaaten fordert, für 2015 Zwischenziele auf dem Weg hin zum „Null-Energie-Haus“ zu definieren, dürfte damit auch das Erscheinen einer weiteren EnEV-Novelle fixiert sein.


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Ein Kommentar

  1. Stefan said:

    Ja, das ist doch effektiv! Eine neue EnEV alle drei Jahre um die Energieverluste zu begrenzen und draußen heizen die Gaspilze.

    22. Mai 2010

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