Schimmelpilz-Richtlinie vom BVS

Das Thema Schimmel und seine Folgen im Bauwesen haben wir ja in der Bau-Praxis schon gelegentlich behandelt. Auch darüber, wie man dem Schimmel begegnen kann, haben wir berichtet. Jetzt hat eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) – über diesen Verband haben wir ja auch schon weniger gute Dinge schreiben müssen – eine Richtlinie erarbeitet, die den sachgerechten Umgang mit Schimmelpilzen in Gebäuden behandelt. Nachdem die Richtlinie inklusive der jetzigen Überarbeitung 12 Jahre unterwegs war, macht es wohl auch keinen Unterschied, dass die Bau-Praxis erst jetzt darüber schreibt.

Immerhin haben sehr viele Disziplinen an der Richtlinie mitgewirkt, darunter Bausachverständige, Mikrobiologen, Mediziner, Sanierer und Juristen. Hinzu kamen noch Fachverbände, die sich mit der Sanierung von Gebäuden beschäftigen, sowie das Umweltbundesamt. Sind Innenräume von Schimmelpilzen befallen, soll die Richtlinie Empfehlungen aussprechen und Handlungsanweisungen geben, wenn es um das sachgerechte Erkennen, die Bewertung und die Beseitigung von Schäden geht.

Folgt man der Richtlinie, sollte sich im Idealfall kein sichtbarer oder verdeckter Schimmelpilzbewuchs mehr feststellen lassen, es sollten keine auffälligen biogenen Raumluftbelastungen oder Kontaminationen auftreten und es soll keine schadensbedingte Geruchsbelästigungen mehr geben. Das A und O zur Erreichung dieser Ziele ist die Beseitigung der Ursache des Schadens und etwaiger Feuchtebelastungen. Der Erfolg einer Beseitigung von Schimmelpilz kann entsprechend dem Umweltbundesamt jedoch nicht durch eine Messung von MVOC (microbial volatile organic compounds) bestimmt werden.

Die Richtlinie beschreibt detailliert den Ablauf einer Sanierung eines von Schimmel befallenen Gebäudes. Es beginnt mit einer systematischen Ursachenermittlung, die nach einer Erstbegehung bereits Sofortmaßnahmen wie die Sicherung der Schadensstelle(n) und der Erarbeitung eines Maßnahmenpaketes zur Dekontamination, Reinigung, Trocknung und gegebenenfalls zum Austausch von Bauteilen vorsieht. Detailliert werden auch alle praktischen Arbeitsschritte von der Instandsetzung bis zur Abnahme behandelt. Das Instandsetzungskonzept baut dabei auf einer Klassifizierung des Schadens hinsichtlich Ursache und Schädigungsgrad auf.

Darüber hinaus werden in der Schimmelpilz-Richtlinie auch Angaben darüber gemacht, wie denn Arbeiten ein wenig abseits der eigentlichen Schadensstelle auszuführen sind. Darunter fallen Aspekte wie die ausreichende Belüftung von Räumen und das Abdecken nicht befallener Stellen genauso wie eine fachgerechte Entsorgung von Baustoffen oder Rauminventar sowie eine abschließende trockene oder feuchte Reinigung von Bauteilen.

Die Richtlinie kann direkt per E-Mail beim BVS unter info@bvs-ev.de bestellt werden.

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