
Schlagwort: <span>Auslegung</span>

Das wesentliche Ziel des öffentlich-rechtlich geforderten Wärmschutznachweises lag ursprünglich einmal darin, den Energiebedarf von Gebäuden auf einfache Art und Weise vergleichbar zu machen. Dazu gab es ein einfaches Rechenverfahren und vorgegebene Standard-Randbedingungen. Das Ergebnis wurde als zumindest größenordnungsmäßig korrekt akzeptiert und abgeheftet. Solange es Wärmeschutzverordnungen gab, wurde nicht einmal die Anlagentechnik hinterfragt, da es beim Wärmeschutznachweis ausschließlich um die Qualität der Gebäudehülle ging. Seit es Energieeinsparverordnung gibt, ist dies alles ein wenig komplizierter.
Häufig wird von Bauämtern bei einer Umnutzung eines Gebäudes standardmäßig ein Energieeinsparnachweis gemäß EnEV 2009 gefordert. Wie die EnEV 2009 bei einer Umnutzung anzuwenden ist, wird in den Auslegungsfragen des…