Des Dramas um die Novelle der Energieeinsparverordnung vorerst letzter Teil wurde am vergangenen Freitag durch den Bundesrat geschrieben. Dieser gab unter der Bedingung, dass die Bundesregierung etliche Auflagen erfüllen muss, grünes Licht für die Einführung einer EnEV 2014. Damit erspart sich die Bundesregierung einigen Ärger mit der EU, aber sie darf eine Energieeinsparverordnung (EnEV) für Deutschlands Gebäude einführen, die viel an (ich wollte jetzt nicht ‚jedweden‘ schreiben…) Realismus vermissen lässt. Das sah der Bundesrat schon vor der politischen Sommerpause Anfang Juli ähnlich und wies den Antrag der Bundesregierung auf Zustimmung prompt ab. Doch was hat sich seitdem verändert?
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Erst sollte sie „EnEV 2012“ heißen, dann „EnEV 2013“ und nun „EnEV 2014“. Doch wird die nächste Energieeinsparverordnung (EnEV) wirklich zum 01.01.2014 eingeführt? Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Deutschen Bundestag hatte die für den 24.04.2013 geplante Sitzung über den Entwurf des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) kurzfristig abgesagt. Seitens der Ausschussmitglieder wird eine Verteuerung der Baukosten durch die kommende Verschärfung der Energieeinsparverordnung befürchtet und man möchte nun wohl nachverhandeln.
Die Energieeinspeisevergütung ist in den Augen der Betreiber von Photovoltaikanlagen schon lange nicht mehr das, was sie einmal war. In den vergangenen 7 bis 8 Jahren wurde diese vornehmliche Fördermaßnahme im Bereich Solarstrom bereits um knapp 50% gesenkt. Dies fiel bisher nicht so sehr ins Gewicht, da die Investitionskosten für eine Solaranlage auch gesunken sind. Leider wollen sie die verantwortlichen Politiker in Berlin mit den durchgeführten Reduktionen scheinbar nicht zufrieden geben. Nun bringt man in verschiedenen Ministerien eine Deckelung der förderfähigen Strommenge ins Spiel. Wenn das mal nicht ein Schuss wird, der nach hinten losgeht…
Will man in einem Altbau Energie sparen, geschieht das am effektivsten durch eine lückenlos wärmegedämmte Gebäudehülle. Doch auch durch eine Erneuerung der Heizanlage, einer Optimierung der Warmwasserbereitung, dem Einbau einer Lüftungsanlage und beim Stromverbrauch für Beleuchtung und Elektrogeräte lassen sich sehr gute Einsparungen erzielen – wenn man es richtig angeht. Im Folgenden sind diese Punkte einmal näher erläutert… eventuell auch, um dem Bundesrat das Potential für die Förderung von Sanierungsmaßnahmen aufzuzeigen.
Die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP haben Anfang Juni einen Gesetzentwurf vorgelegt, bei dem löblicherweise Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden staatlich bzw. steuerlich gefördert werden sollen. Im Begleitschreiben zum Entwurf heißt es, dass das anspruchsvolle Ziel einer nachhaltigen Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2020 ohne Atomkraft nur zu erreichen sei, wenn zusätzliche Anreize zur energetischen Gebäudesanierung geschaffen werden. Unter dem Punkt „Alternativen“ steht dann dort: Keine.